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Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2026

September 2025
Kategorien: Klienten-Info

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach Veröffentlichung der Inflationsanpassungsverordung 2026 aktualisiert und enthält nun die fixierten Tarifstufen für 2026.

Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten. Dies äußert sich dadurch, dass die wesentlichen Tarifelemente und Absetzbeträge automatisch im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate angepasst werden. Das verbleibende Drittel wird aufgrund der Budgetsanierung derzeit ausgelassen. Beim Spitzensteuersatz von 55 % erfolgt keine inflationsbedingte Anpassung.

Durch die automatische Inflationsanpassung der für die Anwendung der 1. bis 5. Tarifstufe maßgebenden Grenzbeträge ergeben sich nachfolgende Werte in der Einkommensteuer ab 2026.

Einkommensteuer-Tarifgrenzen ab 2026: Einkommen und Grenzsteuersatz

Einkommen (in €)

Grenzsteuersatz

Über

Bis

0

13.539

0 %

13.539

21.992

20 %

21.992

36.458

30 %

36.458

70.365

40 %

70.365

104.859

48 %

104.859

1.000.000

50 %

Über

1.000.000

55 %

Grundlage für die Tarifänderung ist die rollierende Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025, die 2,6 % beträgt. 2/3 davon ergeben eine Anhebung von 1,733 %.

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