+43 512 560589 office@divalentino.at

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.divalentino.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Neues zur Umsatzsteuer- Identifikations- Nummer


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Neues zur Umsatzsteuer- Identifikations- Nummer

Dezember 2005
Kategorien: Klienten-Info

:: UID-Nr. als Rechnungsbestandteil

Der ursprünglich genannte Termin für die Einführung ab 1. Jänner 2006 (Klienten-Info September 2005) wurde bei der Gesetzwerdung schließlich auf den 1. Juli 2006 verschoben. In Rechnungen über € 10.000,- ist die
UID-Nr. sowohl des leistenden/liefernden als auch des Leistungs- / Lieferungs- empfangenden Unternehmers anzugeben. Diese Terminverlängerung sollte genutzt werden, um die UID-Nummern des Kunden einzuholen.

:: Sonder-UID für Spediteure

Mit der Information vom 16. August 2005 hat das BMF für Zwecke der Vereinfachung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gem. Art. 6 Abs. 3 UStG i.V. mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung gem. Art. 7 UStG das Institut der "Sonder-UID für Spediteure" eingerichtet. Spediteure können hiermit als gesondertes Steuersubjekt über Antrag an das zuständige Finanzamt ein eigenes Abgabenkonto mit Signal "U 0" und die Sonder-UID erhalten, womit eine Trennung dieser Umsätze von eigenen Umsätzen erreicht wird. Damit erspart sich der im Ausland ansässige Lieferer, der im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst wird, zwecks Inanspruchnahme der Steuerbefreiung die inländische Steuer- sowie UID-Nummer.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia