+43 512 560589 office@divalentino.at

Newsletter-Anmeldung

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.divalentino.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Ausfallsbonus bringt bis zu 60.000 € pro Monat


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Ausfallsbonus bringt bis zu 60.000 € pro Monat

Februar 2021
Kategorien: Klienten-Info

Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Lockdowns wurden neue Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Nunmehr soll der sogenannte Ausfallsbonus zusätzliche Liquidität für die Unternehmen bringen. Wesentliches Merkmal dieser COVID-19-Unterstützung ist mitunter, dass der Ausfallsbonus nicht nur auf Unternehmen beschränkt ist, welche unmittelbar von der Schließung während des Lockdowns betroffen sind.

Vielmehr kann jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Vergleichszeitraum März 2019 bis Februar 2020 zu beklagen hat, den Ausfallsbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und ist mit 60.000 € pro Monat gedeckelt. Konkret setzt sich der Ausfallsbonus zu einer Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zu der anderen Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (800.000) zusammen.

Der Antrag auf den Ausfallsbonus kann - durch das Unternehmen selbst - monatlich ab dem 16. des Monats für das Vormonat gestellt werden (der Ausfallsbonus für Jänner 2021 also ab 16. Februar 2021). Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrags für den Fixkostenzuschuss. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung, bis Jahresende einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss zu stellen.

Bild: © Adobe Stock - bluedesign