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Artikel zum Thema: Kinderbetreuungseinrichtung

19 Ergebnisse zum Thema "Kinderbetreuungseinrichtung"
Ergebnisse 13 bis 18
Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2013

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern...

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

November 2012

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern...

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

November 2011

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern...

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - BMF Erlass mit Klarstellungen

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten - BMF Erlass mit Klarstellungen

September 2011

Seit 1.1.2009 können vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Kinderbetreuung ohne Selbstbehalt bis maximal 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Da die...

Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2010 - Für alle Steuerpflichtigen

Dezember 2010

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt....

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen

Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für alle Steuerpflichtigen

Dezember 2009

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern...

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