DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
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Aktiv
- Laufende Analyse
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Stock-Options stellen erst bei Ausübung einen steuerlichen Vorteil dar
Bei einem Stock-Options-Modell wird es den Mitarbeitern durch die gewährten Optionen ermöglicht, Anteile des Unternehmens (z.B. Aktien) zu einem festgelegten Ausübungspreis zu erwerben. Dies ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn der aktuelle Kurs des Anteils höher als der Ausübungspreis liegt und auch mit der Ausübung verbundene Spesen berücksichtigt werden. Der VwGH hat bei an Mitarbeiter gewährte Stock-Options entschieden, dass ein geldwerter Vorteil und somit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erst bei Ausübung dieser Optionen eintreten kann und nicht schon etwa bei Gewährung der Stock-Options (GZ 2006/13/0136 vom 15.12.2009).
Der VwGH betont also das Zuflussprinzip und trägt auch dem Umstand Rechnung, dass zum Zeitpunkt der Gewährung kein konkreter Vorteil, sondern viel eher eine steuerlich unerhebliche Chance aus den Stock-Options vorliegt und folglich auch eine Quantifizierung des Vorteils schwierig wäre. Aus dem konkreten Fall ergibt sich auch, dass der bei Ausübung eintretende und zu versteuernde Vorteil aus dem Dienstverhältnis begründet sein muss – es ist dabei unerheblich, ob die Option durch den Arbeitgeber (direkt) oder durch die Konzernobergesellschaft gewährt wird. Der als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuernde Vorteil aus der Ausübung der Stock-Options berechnet sich aus dem Kurs des Wertpapiers zum Zeitpunkt der Ausübung abzüglich des Ausübungspreises sowie allfälliger Spesen.
Hinzuweisen ist außerdem, dass die steuerlichen Begünstigungen im Zusammenhang mit Stock-Options durch das Steuerreformgesetz 2009 aufgehoben wurden und nur noch für Stock-Options gelten, die vor dem 1. April 2009 eingeräumt wurden.
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.