DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
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Kosten für Parkplatz sind keine zusätzlichen Werbungskosten
Die Kosten für die Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe des Arbeitsplatzes können trotz ausschließlicher beruflicher Veranlassung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. In der von dem UFS getroffenen Entscheidung (GZ RV/2526-W/09 vom 19.1.2010) wurde ein Parkplatz in der Nähe von der 12 km vom Wohnort entfernten Arbeitsstätte angemietet und während der Arbeitszeit (unter der Woche) zur Abstellung des PKW verwendet. Die mit der Parkplatzmiete verbundenen Kosten können nicht als Werbungskosten steuerlich angesetzt werden, da die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits durch dem pauschalen Verkehrsabsetzbetrag abgegolten werden. Der Verkehrsabsetzbetrag betrifft Fahrtkosten im Allgemeinen und deckt nicht nur Treibstoffkosten und Straßengebühren ab, sondern alle mit der Fahrt zusammenhängenden Kosten und somit auch Parkgebühren, Mietkosten für einen Parkplatz und Garagierungskosten. Die Kosten für einen PKW-Abstellplatz können demnach nicht herausgelöst betrachtet und zusätzlich geltend gemacht werden.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.