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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

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Klarstellung zur zeitlichen Erfassung der ZM bei der „Istversteuerung“


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Klarstellung zur zeitlichen Erfassung der ZM bei der „Istversteuerung“

April 2010
Kategorien: Klienten-Info

Wie schon in der KI 01/10 erwähnt müssen ab 1.1.2010 die sonstigen Leistungen an Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet in einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfasst werden. Die gilt natürlich auch für sogenannte „Istversteuerer“ (z.B. Freiberufler, Anwälte, Steuerberater), bei denen die Steuerpflicht bei Zahlungseingang der Honorare entsteht. Unklar war nun, ob die ZM im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung oder erst bei der Vereinnahmung der Honorare zu erstellen ist. In einer am 10.März 2010 ergangenen Stellungnahme hat das BMF nun klargestellt, dass der Zeitpunkt der Vereinnahmung keinen Einfluss auf den Meldezeitraum der ZM hat. Der Eintrag ist also in dem Monat zu erstellen, in dem die sonstige Leistung ausgeführt wird. Anzahlungen auf Honorare für sonstige Leistungen haben ebenfalls keinen Einfluss auf die zeitliche Erfassung. Tätigt also ein österreichischer Steuerberater im März 2010 eine Beratungsleistung an einen italienischen Unternehmer, ist die sonstige Leistung nach der Generalklausel im „B2B-Bereich“ am Empfängerort in Italien steuerbar. Es kommt zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System). Auch wenn die Zahlung erst im April 2010 einlangt, ist die sonstige Leistung schon in der ZM für März zu erfassen. Das Rechnungsdatum spielt ebenso keine Rolle. Die elektronische Übermittlung der ZM ist bis Ende des auf die sonstige Leistung folgenden Kalendermonats abzugeben. Die ZM betreffend März 2010 ist also bis spätestens Ende April 2010 einzureichen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.