DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
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Steuern
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Kein Import des Verlustvortrags bei Zuzug nach Österreich
Die Verlustverwertung an sich und der Verlustvortrag im Speziellen entsprechen dem Leistungsfähigkeitsprinzip, da nicht nur Gewinne versteuert werden müssen, sondern auch Verluste (grundsätzlich auch ausländische) entsprechend zu berücksichtigen sind, damit nur die Vermögensmehrung einer Besteuerung unterzogen wird. Wenngleich dies in Österreich verwirklicht ist, kann es trotzdem in gewissen Konstellationen zu unangenehmen Situationen für den Steuerpflichtigen kommen. So hat der VwGH (2008/15/0034 vom 28.5.2009) nunmehr entschieden, dass vor der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich ein Verlustvortrag aus einem anderen Land nicht in Österreich verwertet werden kann.
Der VwGH-Entscheidung lag der Fall eines deutschen Staatsbürgers zugrunde, welcher seine Physiotherapiepraxis in Deutschland aufgegeben hat, nach Österreich gezogen ist und hier wiederum eine solche Praxis eröffnet hat. Die österreichische Finanzverwaltung hat den Import eines in Deutschland korrekt ermittelten Verlustvortrags nicht zugelassen und wurde darin vom VwGH bestätigt. Maßgeblicher Entscheidungsgrund ist, dass zum Zeitpunkt der Verlustentstehung noch keine Einkünfteerzielung und keine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich vorlagen, wodurch keine Berücksichtigung des Welteinkommens und somit auch von (ausländischen) Verlusten möglich war. Systematisch ist auch zu beachten, dass in Deutschland in früheren Jahren erzielte positive Einkünfte genauso wenig in Österreich steuerlich berücksichtigt wurden und auch der Verlust in Deutschland in keinem Zusammenhang mit den später in Österreich erzielbaren Einkünften steht. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass der Verlustvortrag in Deutschland, welcher ja nicht verloren geht, eines Tages durch Einkünfteerzielung in Deutschland doch noch ausgeglichen werden kann. Die Differenzierung Österreichs hinsichtlich der Verlustverwertung zwischen durchgehend unbeschränkt steuerpflichtigen Personen und solchen, die zwischen unbeschränkten Steuerpflichten mehrerer Staaten wechseln, verstößt auch nicht gegen das Gemeinschaftsrecht (Niederlassungsfreiheit).
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.