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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Highlights aus dem Körperschaftsteuerprotokoll 2009

November 2009

Im aktuell veröffentlichten Körperschaftsteuerprotokoll 2009 hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung zu ausgewählten Fragestellungen dargelegt. Einige seien nachfolgend kurz dargestellt.

  • Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern: gewährt eine Muttergesellschaft ein unverzinsliches Darlehen an ihre Tochter so ist dies durch das Gesellschaftsverhältnis motiviert. Eine im Jahresabschluss aufwandswirksam vorgenommene Abwertung des Darlehens (aufgrund der Unverzinslichkeit) ist in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) wieder rückgängig zu machen. Steuerlich liegt im Ausmaß des abgewerteten Betrages eine steuerneutrale Einlage vor.
  • Aktienrückerwerb: der Ankauf von eigenen Aktien über die Börse mit einer späteren Veräußerung ist ertragsteuerlich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang zu sehen. Entsteht dabei ein Gewinn, ist dieser körperschaftsteuerpflichtig. Die in BMF-Erlässen getroffenen Aussagen zum Erwerb zwecks Einziehung der Aktien, der eine Einlagenrückzahlung darstellt, sind auf den Ankaufs- und Veräußerungsfall nicht anzuwenden.
  • Einräumung von Stock Options: leitenden Angestellten wird mitunter die Möglichkeit eingeräumt, unter gewissen Voraussetzungen Aktien zu begünstigten Konditionen zu erwerben. Sofern die Aktien dabei im Wege einer bedingten Kapitalerhöhung ausgegeben werden, kommt es zu einer Verwässerung der Altgesellschafter. Sofern im Jahresabschluss der Wert der eingeräumten Optionen als Personalaufwand erfasst wurde, ist dieser in der steuerlichen MWR wieder rückgängig zu machen, da die Einräumung von Aktienoptionen (wie auch die spätere Ausgabe im Wege der bedingten Kapitalerhöhung) bei der Gesellschaft zu keinem Mittelabfluss führt.
  • Konzerngestellung und zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft: in der Praxis kommt es häufig vor, dass der Vorstand einer Tochtergesellschaft bei der Muttergesellschaft angestellt ist. Die Tochtergesellschaft leistet für die Vorstandstätigkeit eine Vergütung an die Mutter. Diese Konstellation ist kein Anwendungsfall für Vergütungen für höchstpersönliche Leistungen, die nach der Rz 104 der EStR seit 1.7.2009 demjenigen zuzurechnen sind, der die Leistung persönlich erbringt. Da bei der Konzerngesellschaft das Anstellungsverhältnis des Vorstandes nicht zu einer „zwischengeschalteten“ (d.h. im Einflussbereich des Vorstandes stehenden) Kapitalgesellschaft besteht und die Gestellung im Interesse der Muttergesellschaft erfolgt, findet keine direkte Zurechnung allfälliger Vergütungen zum Vorstand statt.
  • Angemessenes Entgelt bei Vermietung an Trägerkörperschaft: vermietet eine ausgegliederte Gesellschaft ein Gebäude zu nicht fremdüblichen Konditionen an ihre Trägerkörperschaft (z.B. Gemeinde) so kann dies eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Sofern die Gesellschaft neben dem (zu geringen) Mietentgelt allerdings weitere (körperschaftsteuerpflichtige) Zuschüsse von der Gemeinde erhält, können diese - ungeachtet der umsatzsteuerlichen Behandlung – bei der Beurteilung, ob eine insgesamt fremdübliche Vergütung vorliegt, berücksichtigt werden. Wenn Miete und Zuschüsse zusammen eine angemessene Vergütung ergeben, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.