DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
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Kurz-Infos
Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Print- und Online-Journale
:: 10 % bei Print-Journalen gemäß § 10 Abs. 2 Zi. 1 UStG laut Zi. 43 b Anlage zum Umsatzsteuergesetz (Druckschriften)
:: 20 % bei Online-Journalen (zur Verfügungstellung des Druckwerkes auf elektronischem Weg) gemäß § 3 a Abs. 10 Zi. 6 UStG handelt es sich um die Überlassung von Informationen in Gestalt einer sonstigen Leistung.
Anmerkung:
Am 12. Februar 2002 wurde die EG-Richtlinie betreffend die Besteuerung des E-Commerce beschlossen. Sie ist ab 1. Juli 2003 in nationales Recht umzusetzen. Über die Auswirkungen dieser Umsetzung wird zeitgerecht berichtet.
Normverbrauchsabgabe bei PKW-Auslandsleasing nur für anteilige Inlandsnutzung
Aufgrund des EUGH-Urteils vom 21. März 2002 hat das Bundesministerium für Finanzen eine proportionale NoVA-Vergütung vom gemeinen Wert im Falle der Abmeldung des PKW in Österreich eingeführt (§12a NoVAG.2.AbgÄG 2002).
In diesem Zusammenhang sei abermals auf die mögliche Richtlinienwidrigkeit des § 1 Abs. 1 Zi. 2 lit. d UStG hingewiesen, wonach bei einem Auslandsleasing eines PKW in Österreich ein umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch vorliegt (Hinweis auf Ausführungen in Klienten-Info April 2002).
Der Ausschluss von der Endbesteuerung ausländischer Fondserträge ist verfassungswidrig
Der VfGH 7. März 2002, G 278/01 hat den Satzteil "Z 1 bis Z 4" im § 97 Abs. 1 EStG 1. Satz mit Wirkung ab 31. März 2003 als verfassungswidrig aufgehoben, weil die Z 5 im § 93 Abs. 3 EStG - Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds - von der Endbesteuerung ausgeschlossen ist. Der Gerichtshof hat dem Fiskus für die Neuregelung Zeit gelassen. Es bleibt abzuwarten, welche Besteuerungsart sich der Fiskus nunmehr einfallen lässt.
Vermeidung von Säumnisfolgen durch "Steuern online bezahlen"
Seit April 2001 können sämtliche Steuern auch online beglichen werden.
:: Information über den elektronischen Erlagschein auf der Homepage www.bezahlen.at
:: Erinnerung mittels E-Mail durch das Finanzamt zwei Wochen vor der Fälligkeit.
:: Freigabe mittels Klick zur Überweisung sofort oder per Fälligkeit.
:: Vorteile:
- Keine Software, keine Installation, kein Zertifikat
- Keine Kosten
- Einfache Bedienung
- Vermeidung von Säumnisfolgen
Steuerfreie Sparbuchschenkung bis 31. Dezember 2002
Knapp eine Woche vor Ablauf der Frist 30. Juni 2002 wurde die Steuerbegünstigung verlängert. Unberührt davon bleibt allerdings der Umstand, dass von noch nicht legitimierten Sparbüchern mit einem Guthaben von mehr als € 15.000,- nicht ohne weiteres Abhebungen erfolgen können. Dafür ist von der Bank erst eine Genehmigung von der Geldwäschebehörde einzuholen. Gleiches gilt für Verkäufe aus anonymen Wertpapierdepots.
Zusätzliche Angaben in Rechnungen ab 2003
In Anpassung an EU-Recht wird laut Abgabenänderungsgesetz 2002 der Katalog des § 11 Abs. 1 UStG um folgende Rechnungsangaben erweitert:
- Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Nummer der Rechnung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Reverse-Charge System bei der Abrechnung von Bauleistungen ab 30. September 2002
Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 wird der Leistungsempfänger als Steuerschuldner bestimmt, wenn Bauleistungen an einen Unternehmer erbracht werden. Darunter fällt auch die Gestellung von Arbeitskräften. Im Falle des Überganges der Steuerschuld ist in der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen.
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.