DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Internationale Steuerberatung
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Kindergeld NEU
Die endgültige Einigung zum „Kindergeld Neu“ steht und wird in fünf Varianten am 1. Jänner 2010 starten. Mit der neuen Kindergeldregelung soll zum Einen erwerbsorientierten Frauen die Verwirklichung des Kinderwunsches erleichtert werden, zum Anderen soll die Karenzmöglichkeit für Väter interessanter gemacht werden. Zu den bisherigen drei Kindergeldvarianten kommen zwei neue Varianten hinzu. Somit kann in Zukunft aus mehreren Möglichkeiten gewählt werden:
- 1. Variante (wie bisher): Kindergeld i.H.v. 436 € pro Monat für maximal 36 Monate, wobei 30 Monate von einem Elternteil bezogen werden müssen. Der Zeitraum verlängert sich um 6 Monate, wenn der zweite Elternteil ebenfalls Kindergeld bezieht.
- 2. Variante (wie bisher): Kindergeld i.H.v. 624 € pro Monat für maximal 24 Monate, wobei wiederum 20 Monate vom einen Elternteil und 4 Monate vom anderen Elternteil geltend gemacht werden müssen.
- 3. Variante (wie bisher): Kindergeld i.H.v. 800 € pro Monat für 15 Monate für den einen plus 3 Monate für den anderen Elternteil.
- 4. Variante (Neu): Kindergeld i.H.v. 1.000 € pro Monat für maximal 14 Monate, wobei 12 Monate vom einen Elternteil und 2 Monate vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind am 1. Oktober 2009 oder später zur Welt kommt. Die Auszahlung beginnt jedoch erst mit 1.1.2010.
- 5. Variante (Neu): das „einkommensabhängige Kindergeld“ beträgt 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Jahr vor der Geburt und beträgt mind. 1.000 € und max. 2.000 € pro Monat (Regelung 12 + 2 Monate wie in Variante 4). Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass das Kind am 1. Oktober 2009 oder später zur Welt kommt. Die Auszahlung beginnt wiederum frühestens mit 1.1.2010.
Alleinerziehende, welche monatlich mit einem Einkommen von weniger als 1.200 € auskommen müssen, können auf Antrag bei jeder der fünf Varianten die Kindergeldzahlungen um zwei Monate länger beziehen. Die auch bisher bestehende Zuverdienstgrenze von 16.200 € jährlich bleibt weiterhin bestehen, wobei Eltern in Zukunft alternativ dazu bis zu 60% ihres bisherigen Einkommens dazu verdienen dürfen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Bei dem einkommensabhängigen Kindergeld (Variante 5) besteht allerdings eine Sonderregelung – der Zuverdienst ist dann auf 5.800 € jährlich beschränkt.
Gesamt betrachtet kann es durch die einkommensabhängige Variante zu attraktiven Auszahlungen von bis zu 28.000 € (14 mal 2.000 €) kommen, wobei durch die kurze Auszahlungsperiode und die großzügigen Zuverdienstgrenzen eine rasche Wiedereingliederung ins Berufsleben ermöglicht werden soll.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.