DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Steuerliche Geltendmachung von Betreuungskosten für behinderte Kinder ausgedehnt
Die steuerliche Berücksichtigung von Betreuungskosten im Zusammenhang mit behinderten Kindern wurde im Juli durch Beschluss im Nationalrat ausgedehnt. Rückwirkend ab 1.1.2009 können Aufwendungen für die Betreuung behinderter Kinder in Höhe von 262 € monatlich zusätzlich zum Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung (§ 35 Abs. 3 EStG) geltend gemacht werden. Dies ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes möglich und bedingt die grundsätzlichen Anforderungen des Freibetrags (§ 35 Abs. 3 EStG), nämlich dass weder erhöhte Familienbeihilfe noch pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden. Es erfolgt somit auch eine zeitliche Ausdehnung (bis 16), da Kinderbetreuungskosten normalerweise nur bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Der Freibetrag ist von dem Grad der Behinderung im Sinne einer Verminderung der Erwerbsfähigkeit abhängig und beläuft sich jährlich auf zwischen 75 € (bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um 25% bis 34%) und 726 € (ab 95%). Alternativ zum Freibetrag können die tatsächlich durch die Behinderung hervorgerufenen Mehraufwendungen – gegebenenfalls um Pflegegeld gekürzt – als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) angesetzt werden.
Im Übrigen gilt wie bisher: Sofern erhöhte Familienbeihilfe zusteht, kann ein der Neuregelung vergleichbarer Freibetrag von 262 € monatlich geltend gemacht werden, wobei dann der Freibetrag gem. § 35 Abs. 3 EStG nicht in Anspruch genommen werden kann. Erhöhte Familienbeihilfe steht regelmäßig dann zu, wenn der Behinderungsgrad zumindest 50% ausmacht und nicht nur vorübergehend (3 Jahreszeitraum) vorliegt. Wird neben der erhöhten Familienbeihilfe auch noch Pflegegeld bezogen, so verringert sich der vergleichbare Freibetrag von 262 € um den Pflegegeldbetrag.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.