DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Therapiehunde als steuerliche Ausgabe
Grundsätzlich gilt die Anschaffung und das Halten von Haustieren als privat veranlasst und ist damit steuerlich nicht zu berücksichtigen. In gewissen Konstellationen kann jedoch der Hund nicht nur ein treuer Freund sein, sondern auch beim „Steuer-Sparen“ helfen. Voraussetzung dafür ist die Notwendigkeit für die berufliche Tätigkeit. Im Falle einer Heilpädagogin hat der UFS (3.6.2009, RV/1210-W/09) die Kosten für ihre zwei ausgebildeten Therapiehunde, welche die Steuerpflichtige zunächst im Rahmen der Behindertenbetreuung und danach zur Ausbildung von Pflegekräften zum Einsatz gebracht hat, steuerlich anerkannt. Abzugsfähig sind demnach die Kosten für Futter, Training, Tierarzt, usw. Hinsichtlich der Kosten für die Futtermittel hat der UFS es als ausreichend erachtet, dass die Höhe der Aufwendungen insgesamt glaubhaft gemacht werden kann (z.B. Kosten je täglicher Futterration). Ein belegmäßiger Nachweis war nicht erforderlich. Derartige steuerliche Abzugsposten können sowohl bei selbständiger als auch bei nichtselbständiger Tätigkeit anfallen. Bei einer Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit von Ausgaben keine Voraussetzung für deren Abzugsfähigkeit. Sie stellt aber ein deutliches Indiz für die berufliche Veranlassung dar und zwar auch dann, wenn der Dienstgeber die Kosten nicht ersetzt. Erfolgt ein teilweiser Ersatz der Kosten, ist dieser selbstverständlich bei der Geltendmachung der Ausgaben mindernd zur berücksichtigen.
Bild: © Anna Blau - BMF
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.