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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Steuerreform in Ungarn beschlossen

August 2009
Kategorien: Klienten-Info

Die Ende Juni 2009 beschlossene Steuerreform sieht als wesentliche und seit 1. Juli geltende Änderung die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 20% auf 25% vor. Neben dem schon bestehenden ermäßigten Steuersatz von 5% (z.B. auf Bücher, Zeitungen, gewisse medizinische Hilfsstoffe) wird auch ein Zwischensatz von 18% - anwendbar z.B. auf Milch- und Molkereiprodukte - eingeführt. Verteuerungen treten auch durch die Erhöhung der Monopolverbrauchssteuer ein, welche z.B. Mineralölprodukte, Tabakprodukte und alkoholische Produkte umfasst.

Eine bereits rückwirkend ab 1.1.2009 geltende kleine Entlastung für Steuerpflichtige (natürliche Personen) besteht darin, dass die Grenze für Einkommen, das mit 18% besteuert wird, von 1.700.000 Forint (ca. 6.376,83 €) auf 1.900.000 Forint (ca. 7.127,05 €), erhöht wird und erst das Einkommen darüber hinaus mit 36% besteuert wird.

Für österreichische Unternehmer, die in Ungarn Mitarbeiter beschäftigen, ist die Senkung der Lohnnebenkosten von Interesse. So verringern sich der Beitrag zur Sozialversicherung von 29% auf 26% und der Arbeitslosenbeitrag von 3% auf 1%. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Senkung nur auf (Brutto)Gehälter anzuwenden ist, welche nicht das Zweifache des Minimallohns und somit umgerechnet ca. 536,40 € übersteigen. Andernfalls bleiben für den übersteigenden Teil die alten Lohnnebenkosten bestehen.

Einen Schritt zur Vermögensteuer stellt die ab 2010 geltende jährliche Besteuerung von Wohnungsimmobilien und leistungsstarken Pkws sowie von Luxusgütern wie z.B. Segelboote, Motorboote, Hubschrauber, Flugzeuge etc. dar. Diese Vermögensteuer betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und beträgt bei Wohnungsimmobilien je nach Wert 0,25% bis 0,5% der Bemessungsgrundlage. Ausnahmen von der Vermögensteuer bestehen für die erste Wohnungsimmobilie sofern der Wert unter 30 Mio. Forint (112.532,35 €) beträgt und der Eigentümer laut Wohnsitzerfassung dort lebt – eine zweite Wohnungsimmobilie ist dann befreit, wenn der Wert unter 15 Mio. Forint (56.266,18 €) liegt. Durch das Erfordernis des tatsächlichen Aufenthalts in der Wohnungsimmobilie können auch Österreicher, die z.B. eine Zweitwohnung in Ungarn haben, von der Vermögensteuer betroffen sein.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.