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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Kosten der Sachwalterschaft als außergewöhnliche Belastung

August 2009
Kategorien: Klienten-Info

Sofern für eine Person ein Sachwalter bestellt werden muss, wird diese verantwortungsvolle Aufgabe oft von nahen Angehörigen übernommen. Im Zusammenhang mit der Ausübung dieser Aufgabe fallen mitunter nicht unerhebliche Kosten (z.B. Fahrtkosten und andere Barauslagen) an. Viele Angehörige verzichten dabei jedoch, für diese Kosten einen Antrag auf Aufwandsersatz bei Gericht zu stellen. Gemäß § 276 ABGB sind nämlich die zur zweckentsprechenden Ausübung der Sachwalterschaft notwendigen Barauslagen und Kosten vom Pflegebefohlenen zu erstatten, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht unmittelbar von einem Dritten getragen werden.

Diese Vorgehensweise kann aus steuerlicher Sicht jedoch nachteilig sein. Wie der UFS (8.5.2009, RV/0274-S/09) jüngst entschieden hat, können die beim Sachwalter angefallenen Kosten, für die kein Kostenersatzantrag bei Gericht gestellt wurde, nicht bei ihm als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Begründet wird dies damit, dass seitens des Sachwalters eine Kostentragung aus freien Stücken erfolgt und somit das Element der Zwangsläufigkeit einer außergewöhnlichen Belastung fehlt. Anderes würde nur gelten, wenn aufgrund Einkommens- und Vermögenssituation der besachwalterten Person vom Gericht kein Aufwandsersatz zugesprochen werden kann.

Erfolgt hingegen ein Aufwandsersatz, können beim Pflegebefohlenen die Kosten der Sachwalterschaft grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bei festgestellter Behinderung im Sinne des § 35 Abs. 2 EStG ist dies sogar ohne Abzug eines Selbstbehalts möglich, sofern nicht der in Abhängigkeit von der Minderung der Erwerbsfähigkeit gewährte Freibetrag (derzeit jährlich maximal 726 €) steuerlich günstiger ist.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.