DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
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Steuern
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Vorsteuerrückerstattung im Ausland für 2008
Alle Jahre wieder und doch in der gewohnten Form letztmalig ist auf den 30. Juni hinzuweisen. Bis zu dieser nicht verlängerbaren (!) Frist müssen österreichische Unternehmer in den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen allfällige Vorsteuerrückerstattungsanträge für in den genannten Staaten im Jahr 2008 in Rechnung gestellt bekommene Umsatzsteuern eingereicht haben. Lediglich in Belgien besteht eine deutlich längere Frist. Dabei sind die im jeweiligen Staat vorgesehenen amtlichen Formulare (in der Regel in der jeweiligen Landessprache) zu verwenden. Den ausgefüllten Formularen sind die Originalrechnungen und eine Unternehmerbescheinigung des Betriebsfinanzamtes beizulegen. Die Bestellung eines lokalen Fiskalvertreters ist bei größeren Vorsteuererstattungen zu empfehlen. Welche Vorsteuern rückerstattet werden können, richtet sich nach den jeweiligen umsatzsteuerlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern. Beschränkungen betreffen dabei regelmäßig u.A. Verpflegungs- und Bewirtungsaufwendungen, Repräsentationskosten, PKW-Aufwendungen usw.
In Deutschland ist zu beachten, dass der Vergütungsantrag nur dann als rechtzeitig gestellt gilt, wenn er beim Bundeszentralamt für Steuern spätestens am 30. Juni 2009 eingegangen ist. Risiken für Verzögerungen am Postweg trägt hier der antragstellende Unternehmer. Wichtig ist auch, dass in Deutschland die Vergütungsanträge vom Unternehmer (d.h. vom Inhaber oder bei einer GmbH vom Geschäftsführer) eigenhändig zu unterschreiben sind, Prokuristen gelten gegenüber der deutschen Finanz nicht als vertretungsberechtigt. Auch die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten (z.B. Steuerberater) ist in Deutschland nicht ausreichend.
Für ausländische Unternehmer, die in Österreich eine Vorsteuerrückerstattung beantragen wollen, ist das Finanzamt Graz-Stadt zuständig. Mit Ende 2009 tritt übrigens das bisherige Vorsteuerrückerstattungsverfahren außer Kraft. Ab 1.1.2010 werden die Erstattungsanträge für andere EU-Mitgliedsstaaten über FinanzOnline eingereicht werden können.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.