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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
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  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Angleichung der Bankgebühren bei EU-Auslandsüberweisungen an das inländische Niveau


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Angleichung der Bankgebühren bei EU-Auslandsüberweisungen an das inländische Niveau

Juni 2002
Kategorien: Klienten-Info

In der Verordnung (EG) Nummer 2560/2001 vom 19. Dezember 2001 wurde für die Mitgliedsstaaten eine bindende Regelung betreffend die Kosten und Transparenz für grenzüberschreitende Zahlungen getroffen.

Grundzüge der Bestimmungen und Inkrafttreten

:: ab 1. Juli 2002
Bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- sind grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge (z.B. Bankomatabhebungen, Zahlungen mittels Bankkarte) gebührenmäßig so zu behandeln, wie Zahlungsvorgänge in Euro innerhalb eines Mitgliedslandes.

:: ab 1. Juli 2003
Die Angleichung der Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen an das inländische Niveau gilt ab 1. Juli 2002 für elektronische Zahlungsvorgänge ab 1. Juli 2003 aber erst für EURO-Überweisungen.

:: ab 1. Jänner 2006 erfolgt die Anhebung des Betrags auf EUR 50.000,-.

Informationspflichten

:: ab 1. Jänner 2002 sind die Geldinstitute bereits verpflichtet ihren Kunden auf Anfrage die internationale Kontonummer (IBAN) sowie die Bankleitzahl (BIC) mitzuleiten.

:: ab 1. Juli 2003 haben die Bankinstitute auf den Kontoauszügen die IBAN- und BIC-Daten anzugeben.
- Der Bankkunde ist verpflichtet, jenem Bankinstitut, welches die Überweisung ausführt auf Anfrage die IBAN des Empfängers und die BIC des Institutes des Empfängers mitzuteilen. Werden diese Angaben nicht gemacht, können zusätzliche Gebühren verrechnet werden.

Erläuterungen zu BIC und IBAN

- BIC = Bank Identifier Code, entspricht der standardisierten Bankadresse.
- IBAN = International Bank Account Number, entspricht der internationalen Darstellung der persönlichen Kontonummer. Unternehmer, die grenzüberschreitende Rechnungen an Kunden in der EU ausstellen und die Begleichung durch Überweisung akzeptieren, haben ihrem Kunden die beiden Codes mitzuteilen.

Empfehlungen für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

:: Bereits jetzt stellt die Europaüberweisung eine kostengünstige Form der Auslandsüberweisung im EU- und EWR-Raum einschließlich der Schweiz dar. In der Regel ist diese mit einem Betrag bis EUR 12.500,- begrenzt, es gibt aber auch Länder mit unterschiedlichen Grenzbeträgen (z.B. Italien EUR 10.000,-). Das Bankinstitut kann hiezu Auskunft geben.
:: Dem Geschäftspartner ist die IBAN und die BIC bekannt zu geben.
:: Um Zeit zu sparen, sollte das E-Banking genutzt werden.
:: Wechsel- oder Scheckzahlungen sollten vermieden werden, da sie besonders teuer sind. Wenn diese Zahlung aber vereinbart ist, sollte die Spesenübernahme abgeklärt werden.

Bild: © stokkete - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.