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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

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  • Unternehmensgründung
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Aktuelles

Management-Info - Archiv

ABC der Kostenrechnung

Dezember 2006

Die Kostenrechnung ist eines der wesentlichen Instrumente unternehmerischen Handelns, da sie die Grundlagen für zahlreiche betriebliche Entscheidungen und Kalkulationen liefert, insbesondere für die Preisbildung, die kalkulatorische Ergebnisermittlung, die Optimierung des betrieblichen Leistungsprogrammes sowie die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.

Der Kostenbegriff

Kosten entstehen durch den bewerteten Einsatz von Produktionsfaktoren (zB Material, Personal) zur Erstellung von Sach- und Dienstleistungen. Sie ergeben sich in der Regel aus dem Produkt aus Einsatzmengen und Preis eines Produktionsfaktors.

Im folgenden soll das System der betrieblichen Kosten- und Erfolgsrechnung dargestellt werden:

Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung gliedert die Kostenarten nach verrechnungstechnischen Erfordernissen. Eine Möglichkeit der Gliederung besteht in der Zusammenfassung typischer Gruppen wie Personalkosten, Materialkosten, etc. oder nach der Entstehung. Eine weitere Gliederungsmöglichkeit ist die Trennung in variable und fixe Kostenteile, d.h. nach der Abhängigkeit bzw. Unabhängigkeit vom Beschäftigungsgrad.

Kostenstellenrechnung

Eine Kostenstelle ist eine Einheit, die Kosten und Leistungen sammelt. Es soll aufgezeigt werden, wo welche Kosten angefallen sind und welche Leistungen dafür erbracht wurden. Der wesentliche Gedanke der Kostenstellenrechnung ist die Kostenkontrolle. Durch die Gegenüberstellung von SOLL- und IST-Kosten kann die Wirtschaftlichkeit der Führung der Kostenstelle festgestellt und bei Wirtschaftlichkeitsabweichungen notwendige Maßnahmen ergriffen werden.

Kostenträgerrechnung (Preiskalkulation)

Unter "Kostenträger" versteht man jene Leistungen (Produkte, Dienstleistungen), die vom Markt bezahlt werden und die daher die angefallenen Kosten "tragen" können. Einzelkosten (auch direkte Kosten genannt) umfassen dabei jene Kosten, die unmittelbar mit der Leistungserstellung in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Fertigungslöhne und Fertigungsmaterial. Gemeinkosten sind Kosten, die den einzelnen Kostenträgern nur anteilsmäßig zugerechnet werden können, wie Energiekosten, Reparaturkosten, Raummieten, etc. Die Zurechnung dieser Kosten erfolgt in Form von Zuschlags- oder Verrechnungssätzen.
Abschließend werden die Ausgestaltungsformen bzw. die Unterschiede dargestellt.

Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung lastet den einzelnen Kostenträgern sämtliche durch sie verursachte Kosten an (fixe und variable Kosten). Sowohl in der Literatur als auch in der Praxis werden folgende Kritikpunkte geäußert:

  1. Änderungen des Beschäftigungsgrades führen zu falschen Kostensätzen
  2. kurfristige Preisuntergrenzen können nicht bestimmt werden
  3. die Ermittlung des Break-even-Point ist nicht möglich
  4. nur unzureichende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit

Teilkostenrechnung

Wesentlich aussagekräftiger ist die Teilkostenrechnung. Im Gegensatz zur Vollkostenrechnung werden variable und fixe Kosten getrennt erfasst. Die Vorteile der Teilkostenrechnung stellen sich wie folgt dar:

  1. Ermittlung der Deckungsbeiträge
  2. Ermittlung von Opportunitätskosten
  3. Verbesserung der Kontrolle von Verantwortungsträgern
  4. Erleichterung des Soll-Ist Vergleiches durch gesonderte Erfassung der Fixkosten.

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.