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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

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Aktuelles

Management-Info - Archiv

Neues aus der Unternehmensbewertung

Oktober 2006
Kategorien: Management-Info

Vor wenigen Monaten hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein neues Fachgutachten zur Unternehmensbewertung beschlossen, das das alte Fachgutachten aus dem Jahr 1989 ersetzt. Gerade auch bei Klein- und Mittelbetrieben haben in den letzten Jahren Fragen der Unternehmensbewertung massiv an Bedeutung gewonnen. Anlässe für Unternehmensbewertungen gibt es viele:

  • Verkauf von Unternehmen
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Umgründungsmaßnahmen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Erbteilung
  • Erfolgsvergütungen für Manager usw.

Das neue Fachgutachten ist insbesondere von Bedeutung, da gerade in vielen Gesellschaftsverträgen für die Bemessung von Abfindungen anlässlich des Austritts von Gesellschaftern ein Gutachten von einem Wirtschaftstreuhänder zu erstellen ist (und dieser sich an das Fachgutachten halten muss). Um auf derartige Bewertungsanlässe perfekt vorbereitet zu sein und damit Zeit und Geld zu sparen, sollten Ihnen die wesentlichen Neuerungen bei der Unternehmensbewertung bekannt sein.

1. Bewertungsverfahren

Die Bewertung hat entweder nach der Ertragswertmethode oder einem DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) zu erfolgen, wobei sich der Unternehmenswert als Barwert der zukünftigen finanziellen Überschüsse ermittelt. Traditionelle Verfahren wie zB das "Übergewinnverfahren" oder die "Substanzwertmethode" entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Unternehmensbewertung. Bewertungen anhand von ergebnis-, umsatz- oder produktmengenorientierten Multiplikatoren können zur Plausibilisierung von Bewertungsergebnissen herangezogen werden, können eine Unternehmensbewertung aber nicht ersetzen.

2. Kapitalisierungszinssatz

Basiszinssatz ist - wie bisher - die Rendite einer risikolosen Kapitalmarktanlage (zB Effektivrendite von langfristigen Staatsanleihen). Für die Ermittlung des Risikozuschlages sollen kapitalmarktorientierte Methoden herangezogen werden, wobei einerseits das spezifische Branchenrisiko (zB viele Konkurrenten) und andererseits das Kapitalstrukturrisiko (zB höhere Verschuldung) zu berücksichtigen sind. Subjektive Risikozuschläge, die in der Vergangenheit in der Praxis anzutreffen waren und oftmals zu strittigen Ergebnissen geführt haben, sollen möglichst nicht mehr zur Anwendung kommen.

3. Erfordernis einer integrierten Planungsrechnung

Die Unternehmensbewertung findet auf der Grundlage einer integrierten Unternehmensplanung (Gewinn- und Verlustrechnung, Planbilanz, Plan- Geldflussrechnung) statt. Dabei sind insbesondere Finanzierungs- und Ausschüttungsmaßnahmen möglichst genau zu planen. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung sollten derartige Planungsrechnungen für die nächsten drei bis fünf Jahre vorliegen. Sofern ein objektiver Wert (zB anlässlich der Abfindung von Gesellschaftern) ermittelt werden soll, dürfen nur bereits in die Wege geleitete bzw hinreichend konkretisierte Maßnahmen berücksichtigt werden.

4. Berücksichtigung von Steuern

Die Auswirkungen von Steuern waren auch schon bisher zu berücksichtigen. Anzumerken ist, dass steuerliche Unterschiede bei der Bewertung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bzw Kapitalgesellschaften im neuen Fachgutachten im Detail geregelt sind.

5. Besonderheiten für kleine und mittlere Unternehmen

Bei diesen Unternehmen sind oft die persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Beziehungen des Unternehmers von besonderer Bedeutung für den Geschäftserfolg. Es ist daher darauf zu achten, dass diese Erfolgsfaktoren durch einen angemessenen Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Familienangehörige unentgeltlich im Unternehmen tätig sind.

Wird Privatvermögen (zB Liegenschaften) unternehmerisch genutzt werden, ist der Ansatz von "fiktiven" Mietzahlungen erforderlich.

Zusätzliche Risikofaktoren wie zB Abhängigkeit von einzelnen Kunden, ungenügende Eigenkapitalausstattung und eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

6. Wachstumsunternehmen

Bei diesen unterliegt die Prognose der zukünftigen Gewinne oftmals erheblichen Unsicherheiten. Es sollte daher die Planung in mehrere Phasen (Anlaufphase, Phase mit überdurchschnittlichem Umsatz- und Ertragswachstum und Phase mit normalem Wachstum) unterteilt werden. Insbesondere sollten mehrere Szenarien gerechnet werden und diese mit unterschiedlichen (gewichteten) Eintrittswahrscheinlichkeiten bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Sofern Ihnen ein Anlass für eine Unternehmensbewertung bevorsteht, sollten Sie sich sorgfältig darauf vorbereiten und sich entsprechend früh mit der Erhebung notwendiger Daten bzw der Erstellung plausibler Planungsrechnungen befassen. Angesichts der Komplexität der Materie empfiehlt es sich dabei jedenfalls den Rat Ihres Wirtschaftstreuhänders einzuholen.

Bild: © Anna Blau - BMF

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.