DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Größenklassen bei Kapitalgesellschaften
Die Anforderungen an die Informations- bzw. Publizitätsvorschriften unterscheiden sich nach Größenklassen. Im Rahmen des Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 (ReLÄG), das per 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wurden die Schwellenwerte betragsmäßig angehoben.
"Mittelgroße Kapitalgesellschaften" sind solche, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der insgesamt drei nachstehenden Merkmale überschreiten - anderenfalls spricht man von "kleinen Kapitalgesellschaften":
| Größenmerkmale | Werte alt | Werte neu |
| Bilanzsumme | € 3,125 Mio. | € 3,65 Mio. |
| Umsatzerlöse | € 6,25 Mio. | € 7,3 Mio. |
| Arbeitnehmer | 50 | 50 |
Gleichzeitig dürfen "Mittelgroße Kapitalgesellschaften" mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
| Größenmerkmale | Werte alt | Werte neu |
| Bilanzsumme | € 12,5 Mio. | € 14,6 Mio. |
| Umsatzerlöse | € 25 Mio. | € 29,2 Mio. |
| Arbeitnehmer | 250 | 250 |
Eine Über- oder Unterschreitung der Größenklassen führt erst dann zu den entsprechenden Rechtsfolgen, wenn mindestens zwei Kriterien an den Abschluss-Stichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden. Eine Ausnahme besteht bei Umwandlung oder Neugründung. Hier greifen die Vorschriften über die Offenlegung bereits am ersten Abschlußstichtag.
Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große, wenn Aktien oder andere von ihr ausgegebene Wertpapiere an einer Börse in der EU und außerhalb des EWR-Raumes zum amtlichen Handel zugelassen oder in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind.
Beim Konzernabschluß gelten größenabhängige Befreiungen von den Schwellenwerte laut folgender Tabelle.
| Größenmerkmale | Werte alt additv | Werte neu additv | Werte alt konsolidiert | Werte neu konsolidiert |
| Bilanzsumme | € 15 Mio. | € 17,52 Mio. | € 12,5 Mio. | € 14,6 Mio. |
| Umsatzerlöse | € 30 Mio. | € 35,04 Mio. | € 25 Mio. | € 29,2 Mio. |
| Arbeitnehmer | 250 | 250 | 250 | 250 |
Exkurs: Fristigkeiten von Kapitalgesellschaften
Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben (größenunabhängig) in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr zu erstellen und innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht (Umfang größenabhängig) einzureichen.
Bild: © Tino Neitz - Fotolia
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.