DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Internes Kontrollsystem (IKS)
Unter dem Begriff "Internes Kontrollsystem (IKS)" sind Maßnahmen und Vorkehrungen zu verstehen, um vermögens- und zahlungsrelevante Prozesse abzusichern und deren ordnungsgemäße und wirtschaftliche Bearbeitung zu überwachen.
"Ziel des IKS ist die Bewahrung des Vermögens des Unternehmens, Gewährleistung der Zuverlässigkeit des Rechnungswesens und der Einhaltung der Geschäftspolitik"
Das IKS basiert auf drei Prinzipien bzw. Maßnahmenbereichen:
:: Überwachungsmaßnahmen:
Überwachungsmaßnahmen können grundsätzlich in organisatorische und EDV-technische Sicherungsmaßnahmen einerseits und Kontrollen andererseits unterteilt werden. Erstere sind in der Ablauf- und Aufbauorganisation einer Unternehmung integriert. Exemplarisch sollen Unterschriftenregelungen, EDV-Zugriffsbeschränkungen oder Arbeitsanweisungen genannt werden. Mit Hilfe von Kontrollmaßnahmen wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der für einen Arbeitsprozess anfallenden Arbeitsschritte überprüft. Sie können manuell (Beispiel: manuelle SOLL/IST-Vergleiche) oder automatisationsunterstützt (Beispiel: Plausibilitätsprüfungen in der Buchhaltungssoftware) durchgeführt werden.
:: Richtlinien und Regelwerke
Durch die Definition von Standardprozessen sowie deren Dokumentation kann die Effizienz betrieblicher Abläufe verbessert und gleichzeitig die Einhaltung der Geschäftspolitik gesichert werden.
:: Interne Revision
Die interne Revision hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, bei wiederkehrenden Prüfungen die Effizienz eines IKS zu kontrollieren.
Das IKS ist folglich mehr als "Kontrolle". Durch die Konzentration auf die Realisierung der skizzierten Maßnahmenbereiche dient es zugleich als Instrument zur Unternehmensplanung, als Steuerungs- und Kontrollinstrument und leistet einen Beitrag zur Festlegung der Unternehmensstrategie, zur konkreten Ausgestaltung von Unternehmensabläufen und als Mittel zur Kommunikation von Unternehmenszielen.
Gesetzliche Verpflichtungen ergeben sich für den Vorstand einer Aktiengesellschaft bzw für die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Gesetz sieht keine größenbedingten Befreiungen vor. Der Geschäftsführer/Vorstand einer Kapitalgesellschaft ist demnach nicht nur dazu angehalten, die Buchhaltung und den Jahresabschluss entsprechend den Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zeitnahe bzw. innerhalb der Frist von fünf Monaten aufzustellen, sondern er ist auch dazu verpflichtet, darüber hinausgehende Aufzeichnungen - für ein geeignetes Kontroll- und Steuerungssystem - zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
Zusammenspiel IKS und Rechnungswesen
Diese Aufzeichnungen sind branchenspezifisch und korrespondieren eng mit der Finanzbuchhaltung der Gesellschaft. Ein geeignetes Kontroll- und Steuerungssystem umfasst deshalb idR jedenfalls Kosten- und Leistungsrechnung (Vor- und Nachkalkulation), betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Vergleichsrechnungen, Statistiken (z.B. Umsatz- und Deckungsbeitragsstatistik), mehrjährige Finanzpläne und Planungsrechnungen. Die Bedeutung eines internen Kontrollsystems wächst mit der Größe des Unternehmens, der Passus "die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen" zielt auf das unternehmensspezifische Umfeld und die konkrete Unternehmensstruktur ab.
Die Anforderungen des IKS sind branchenspezifisch
Exemplarisch sollen die Mindestanforderungen an Überwachungsmaßnahmen des internen Kontrollsystems an das Umfeld in der Baubranche erwähnt werden: Es sollte zumindest aus drei Berechnungen bzw. Analysen bestehen, die es ermöglichen, sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln einen möglichst getreuen, zeitnahen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verschaffen.
:: Die meist projektbezogene Tätigkeit in der Baubranche verlangt eine kontinuierliche Projektergebnisrechnung, die es ermöglicht, den jeweiligen technischen und finanziellen Stand pro Objekt zeitnahe abzufragen. Eine Projektergebnisrechnung als Sonderform der Planrechnung (=SOLL) stellt den IST-Zustand des Objektes per Stichtag dar (=IST) und rechnet gleichzeitig die Kosten und Erlöse unter Berücksichtigung der Finanzierungskosten bis zum projektierten Verwertungsende hoch (=WIRD). Diese Projektergebnisrechnung unter dem Gesichtspunkt des SOLL-IST-WIRD Vergleiches ist deshalb so wichtig, da - aufgrund der Natur von Projektgeschäften in der Baubranche - laufende Adaptierungen wegen Kostenüberschreitungen, technischer bzw. rechtlicher Probleme und Verzögerungen bei der Verwertung erforderlich sind.
:: Um sich eine - nach kaufmännischen Grundsätzen unerlässliche - Kenntnis der liquiditätsmäßigen Lage zu verschaffen bzw. um die Liquidität steuern zu können, bedarf es eines detailliert (nach Wochen) gegliederten Finanzplans in Form einer Liquiditäts- und Kapitalbindungsrechnung. Als ein weiteres Kontrollinstrument liefert es dem Unternehmer projektbezogene Informationen darüber, wie viel (Fremd-)Kapital benötigt wird, wie lange dieses gebunden ist und wann es bei einer Verwertung erneut zur Verfügung steht.
:: Eine Gesamtübersicht des Unternehmens, die alle Projekte in Summe mit Berücksichtigung der (Verwaltungs-) Gemeinkosten und der Akquisitionskosten zukünftiger Projekte (sogenannte Bevorratungskosten) beinhaltet, liefert wichtige Kennzahlen zur Projektierung neuer Objekte.
Um die spezifischen Anforderungen des internen Kontrollsystems an Ihr Umfeld zu erfahren, kontaktieren Sie Ihren Steuerberater.
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Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.