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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
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Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
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  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Management-Info - Archiv

Die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen (Teil 2) - GmbH

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

Mit der Senkung des Körperschaftssteuertarifs von 34% auf 25%, der ab dem Veranlagunszeitraum 2005 zur Anwendung kommt, wird die Rechtsform der GmbH für Unternehmer attraktiver. In der letzten Ausgaben haben wir Ihnen bereits die wesentlichsten Merkmale der Personengesellschaften und Einzelunternehmen vorgestellt. Um für ein neu oder umzugründendes Unternehmen die individuell zweckmäßige Rechtsform zu finden, ist die Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater zu empfehlen.

Merkmale GmbH
Personelle Zusammensetzung natürliche oder juristische Personen (Einmanngesellschaft möglich)
Haftung Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
Gesellschafter nur bis zur Volleinzahlung seines Stammanteils (u. U. Haftung für säumige Mitgesellschafter); sonst nur bei gesonderter Haftungsübernahme (z.B. Bürgschaft)
Geschäftsführer: Risiko persönlicher Haftung bei schuldhafter Pflichtverletzung
Gründungskosten Gesellschaftsvertrag - Notariatsakt, Honorare und Gebühren (Standard) rd. € 5.000,-
Vertretung des Unternehmens (Außenverhältnis) ein oder mehrere Geschäftsführer; müssen nicht Gesellschafter sein, im Firmenbuch eingetragen
Firmenname Name eines Gesellschafters oder Sachfirma immer mit Zusatz GmbH
Firmenbuch/Kaufmann zwingend / Kaufmann ab Firmenbucheintragung
Kapitalausstattung Mindestkapital € 35.000,-, Einzahlung mind. 25% des Stammanteils, insgesamt mind. € 17.500,-, Sacheinlage bzw. -gründung möglich
Rechnungswesen Erstellung immer Bilanz nach Handels- und Steuerrecht + Anhang und Lagebericht nach 5 Monaten nach Geschäftsjahresschluss. Hinterlegung beim Firmenbuchgericht spätestens nach 9 Monaten
Einbringung Einzelunternehmen in GmbH oder Umwandlung von Personengesellschaften in GmbH bzw. Rückumwandlung von GmbH in Einzelunternehmen der Personengesellschaften möglich.
Sozialversicherung GmbH Kammermitglied: Gesellschafter-Geschäftsführer (gewerbl. Sozialversicherung) pflichtversichert
Gewinnverfügung nach Gesellschafterbeschluss
Steuerbelastung ab 2005: 25%
Ausschüttungen unterliegen der KESt (25%)
Gesamtbelastung bei Vollausschüttender GmbH 43,75% (im Vergleich zum Spitzensteuersatz im EStG von 50%)
Beendigung Liquidation des Gesellschaftsvermögens
Veräußerung von GmbH-Anteilen im Privatvermögen:
  • Steuerfrei, wenn der Gesellschafter weniger als 1% und länger als 5 Jahre beteiligt war, anderenfalls ist er steuerpflichtig (ermäßigter Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes).
  • Bei Veräußerung von GmbH-Anteilen innerhalb eines Jahres liegt ein Spekulationsgeschäft vor. In diesem Fall unterliegt der Erlös dem jeweiligen Einkommensteuersatz (max. 50%).
Vorteil
  • Haftung mit Gesellschaftsvermögen beschränkt
  • Gesellschafter (bis 25%) können (lohnsteuerpflichtiges) Dienstverhältnis haben (Vorteil des steuerlich begünstigten Bezuges des 13./14. Monatsgehaltes); ASVG-Versicherung möglich
  • gewerberechtlicher Geschäftsführer muss nicht Gesellschafter sein
  • Bei einer thesaurierenden Ges.m.b.H. ist die Steuerbelastung bereits ab einem Jahreseinkommen von rd. € 28.000,- günstiger als bei der Einkommenssteuer, anderenfalls bei einer vollausschüttenden Ges.m.b.H. ist die Steuerbelastung ab einem Jahresgewinn von rd. € 135.000,- günstiger als bei der Einkommenssteuer.
  • Gruppenbesteuerung auch über die Grenze hinweg führt zu einer Gewinn- und Verlustverrechnung zwischen verflochtenen Gesellschaften
  • Insbesondere interessant für Freiberufler und Unternehmen mit nachhaltig hohen Gewinnen
Nachteil
  • erhöhte Formvorschriften
  • erweiterte Rechnungslegungsvorschriften
  • Die Steuervorteile hängen von der Nachhaltigkeit der Gewinne ab. Sinken die Gewinne unter die oben angeführten Grenzen, kann die Steuerbelastung unter Umständen höher sein als bei der Einkommenssteuer.
  • Bei der Ges.m.b.H. gibt es keine Steuerbegünstigung (halber Steuersatz) für den nichtentnommenen Gewinn.
  • Körperschaften unterliegen einer Mindest-Körperschaftsteuer, auch bei einem Verlust (GmbH € 1.750,- p.a.).
  • Grundsätzlich gibt es bei Körperschaften keinen Verlustausgleich mit anderen Einkünften, wie bei der Einkommensteuer, es sei denn es kommt zu einer Gruppenbesteuerung

Bild: © a_korn - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.