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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

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Steuern

  • Buchhaltung
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  • Steueroptimierung
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Kurz & Kompakt: Kreditoren-Management


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Kurz & Kompakt: Kreditoren-Management

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

Im gesamten Zyklus von Verbindlichkeiten sind Verbesserungen mit einfachen Maßnahmen möglich, die zu einer Verbesserung der Liquiditätssituation führen. Folgende Bereiche bieten dafür Potential:

Berechnung des Fälligkeitsdatums objektivieren

Das Fälligkeitsdatum errechnet sich aus dem zugrundeliegenden Rechnungsdatum und der vereinbarten Zahlungskondition unter Hinzurechnung des Postweges. Zahlungen vor Fälligkeit sollten vermieden werden.

Zeitpunkt der Zahlung von Rechnungen effektiv steuern

Die Zeitpunkte der Überweisungen sind auch in Hinblick auf Wochenenden und Feiertage zu planen. Zahlungen an Freitagen oder an Tagen vor Feiertagen verlängern unnötig den Bankweg.

Häufigkeit von Zahlungen verringern

Eingangsrechnungen sollten im Idealfall gesammelt etwa einmal pro Woche bezahlt werden. Der administrative Aufwand wird somit auf einen bestimmten Wochentag festgelegt.

Bearbeitungszeit von Eingangsrechnungen minimieren

Rechnungen sollten so schnell wie möglich geprüft und verarbeitet werden. Die Prüfung umfasst neben der Ordnungsmäßigkeit der erhaltenen Waren und Dienstleistungen auch die Korrektheit der vereinbarten oder notwendigen Rechnungsbestandteile. Zur Verarbeitung gehört auch das Festlegen eines Fälligkeits- und Zahlungstermins. Ist die verrechnete Leistung nicht in Ordnung darf die Rechnung nicht bezahlt werden. Die Zahlungsfrist beginnt erneut mit der ordentlichen Abnahme zu laufen.

Transparenz

Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Fälligkeit und die Häufigkeit der Zahlungen sollten den Lieferanten gegenüber transparent dargestellt werden. Die implementierten Regeln und Richtlinien für Kreditoren können in Einkaufsbedingungen zusammengefasst und an die Lieferanten übermittelt werden bzw. sollten in den AGB verankert sein.
Abweichend von den Kreditoren-Richtlinien müssen bestimmte Zahlungen gesondert behandelt werden. So können beispielsweise Zahlungen an das Finanzamt nicht nach deren Fälligkeit bezahlt werden. Ähnlich verhält sich die Situation auch mit bestimmten Lieferanten, wobei hier sowohl branchenspezifische als auch individuelle Vereinbarungen eine Rolle spielen.

Bild: © rangizzz - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.