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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

30. Juni 2002: Absolutes Ende der Anonymität für Sparbücher und Wertpapierkonten sowie für die steuerfreie Sparbuchschenkung

Mai 2002
Kategorien: Klienten-Info

Seit 2. November 2000 besteht grundsätzlich Legitimationspflicht bei Eröffnung eines neuen Sparbuches sowie bei Bareinzahlungen und Überweisungen auf bestehende Sparbücher. Bisher konnten Überweisungen von Wertpapierkonten auf Sparbücher noch anonym erfolgen. Desgleichen konnten Auszahlungen von bisher nicht legitimierten Sparbüchern ebenfalls ohne Legitimation erfolgen. Der Toleranzzeitraum läuft per 30. Juni 2002 ab.

Ab 1. Juli 2002 gilt folgendes:

:: Ende der sogenannten "Eisberglösung" für alte anonyme Wertpapierdepots. Veräußerungen von Wertpapieren und Auszahlungen von Guthaben dürfen nach dem 30. Juni 2002 nur mehr dann erfolgen, wenn zuvor die Identität des Kunden festgestellt wurde.

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Die Banken sind zur besonderen Kennzeichnung jener Sparkonten verpflichtet, für die bisher noch keine Identifizierung erfolgt ist.

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Von Sparbüchern bis € 15.000,- Einlagenstand kann der Kunde nach Identifizierung ohne weiteres abheben, dies gilt auch für den Überbringer gegen Nennung des Losungswortes.

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Bei Abhebungen von - noch anonymen - Sparbüchern mit über € 15.000,- Einlagenstand muss sich der Kunde ebenfalls identifizieren, es muss aber das Innenministerium (Geldwäschebehörde - Edok) verständigt werden. Es wird untersucht, ob ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Falls nicht, kann nach 7 Kalendertagen das Geld behoben werden.

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Anonyme Sparbücher dürfen ab 1. Juli 2002 nicht mehr weitergegeben werden. Dieses Verbot steht unter der Sanktion einer Verwaltungsstrafe.
Die Schenkungssteuerfreiheit von Sparbüchern endet am 30. Juni 2002. Steuerfrei ist bis zu diesem Datum die Zuwendung von Sparbüchern und Bankguthaben (z.B. Festgeldkonto). Bei der Schenkung eines Bankguthabens muss das gesamte Konto übertragen werden und nicht bloß ein Betrag aus diesem Konto, da weder Buchgeld noch Bargeld steuerbegünstigt sind. Ferner sind nicht steuerbefreit, die Schenkung von Wertpapieren (Anleihen, Aktien, etc.) und Investmentfonds. Vorsicht ist bei der sogenannten mittelbaren Schenkung geboten. Erfolgt die Schenkung mit einer Auflage (z.B. Zuwendung zum Zweck des Erwerbes einer Liegenschaft), handelt es sich um die Zuwendung dieses Gegenstandes und die Schenkungssteuer ist vom Wert dieses Gegenstandes (z.B. dreifacher Einheitswert der Liegenschaft) zu entrichten.
Zur Dokumentation des Schenkungstermines sollte ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Die Umschreibung des Sparbuches auf den Namen des Beschenkten muss jedenfalls vor dem 30. Juni 2002 dokumentiert sein.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.