DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Vorsteuerabzug durch Holdinggesellschaften
Einem Unternehmer steht der Vorsteuerabzug für jene Steuerbeträge zu, die in einer Rechnung von anderen Unternehmern an ihn gesondert ausgewiesen werden und die sich auf Leistungen beziehen, die für sein Unternehmen erbracht worden sind. Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt. Der UFS hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen Holdinggesellschaften ein Vorsteuerabzug zusteht (GZ RV/0321-I/04 vom 26.8.2008).
Eine „Beteiligungsholding“, die ausschließlich Beteiligungen erwirbt und verwaltet, gilt nicht als Unternehmer, da sie im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung tritt. Folglich steht einer solchen Beteiligungsholding kein Vorsteuerabzug zu.
Übt eine Gesellschaft neben der Beteiligungsverwaltung eine wirtschaftliche Tätigkeit aus („gemischte Holding“), ist die unternehmerische Sphäre von der nichtunternehmerischen Sphäre zu trennen. Ein Vorsteuerabzug kommt in diesem Fall nur für jene Steuerbeträge in Betracht, die mit der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft – und nicht mit der Beteiligungsverwaltung - in Zusammenhang stehen.
Greift eine Holdinggesellschaft wirtschaftlich in die Verwaltung ihrer Beteiligungen ein, liegt eine sogenannte „geschäftsleitende Holding“ vor. Eine solche Holding kann einen Vorsteuerabzug insoweit geltend machen, als sie im Rahmen schuldrechtlicher Verträge als Unternehmer für ihre Tochtergesellschaften, z.B. durch das Erbringen von kaufmännischen oder technischen Dienstleistungen, tätig wird und hierfür ein Entgelt erhält. Der Vorsteuerabzug steht dabei nur für jene Vorleistungen zu, die mit den für die Tochtergesellschaften erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang stehen. Die Unternehmereigenschaft – und somit das Recht auf Vorsteuerabzug – wird bereits in dem Zeitpunkt erworben, in dem Vorbereitungshandlungen (z.B. Investitionen) zur Erzielung künftiger Einnahmen gesetzt werden.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.