DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Nichtraucherschutz in der Gastronomie
Das bestehende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wurde mit 1.1.2009 auf die Gastronomie ausgedehnt. In Gaststätten, Diskotheken, Bars, Beherbergungsbetrieben und auch bei Würstelständen, Dönerbuden, Heurigen, etc. darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Rauchen ist demnach nur noch in vorgesehenen Räumlichkeiten erlaubt, sofern die Voraussetzungen für Ausnahmen erfüllt sind und Rauchen erwünscht ist. Stehen mehrere Räume zur Verfügung, kann ein (Neben)Raum als "Extrazimmer" für Raucher gewidmet werden - wesentliche Bedingungen sind, dass der Nichtraucherbereich zumindest 50% der Fläche ausmacht und nicht im Hauptraum geraucht wird. Bei Betrieben mit nur einem Raum, der kleiner als 50m2 ist, steht es dem Inhaber prinzipiell frei, Rauchen zu gestatten. Gleiches gilt, wenn die Raumfläche zwischen 50m2 und 80m2 ausmacht und die Schaffung eines Extrazimmers aus baurechtlichen, feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Für alle Ausnahmen vom Rauchverbot ist notwendig, dass der Kollektivvertrag gesundheitsbezogene Maßnahmen vorsieht und sichergestellt ist, dass die Ausbildung bzw. Beschäftigung von Jugendlichen überwiegend im Nichtraucherbereich erfolgt. Werdende Mütter dürfen nicht im Raucherbereich arbeiten. Verstöße des Betriebsinhabers gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen werden mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.000 € (im Wiederholungsfall bis zu 10.000 €) geahndet. Uneinsichtigen Rauchern droht neben Lokalverweis bzw. -verbot eine Geldstrafe von bis zu 100 € bzw. bei Wiederholung bis zu 1.000 €. Für Einraumlokale mit mehr als 50m2 gilt das Rauchverbot erst ab 1.7.2010 wenn bauliche Maßnahmen zur Schaffung eines Extrazimmers unverzüglich nach dem 11.8.08 bzw. allenfalls vor Ende 2008 in die Wege geleitet wurden.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.