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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

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  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Ab April 2009 kommt die Schrottprämie für alte Autos!


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Ab April 2009 kommt die Schrottprämie für alte Autos!

Februar 2009
Kategorien: Klienten-Info

Zur Ankurbelung des heimischen Fahrzeughandels und der Automobilzuliefererindustrie soll im Zeitraum von 1. April bis zum 31. Dezember 2009 bei Kauf eines Neuwagens (auch Vorführwagen zählen dazu) eine Verschrottungsprämie von 1.500 € eingeführt werden. Die Prämie gilt für noch fahrtaugliche Altautos, die mindestens 13 Jahre alt sind (Zulassung vor dem 1.1.1996) und zuletzt mindestens ein Jahr in Österreich auf eine Privatperson zugelassen waren. Sowohl das alte als auch das neue Auto müssen auf dieselbe Person zugelassen sein. Darüber hinaus muss der Neuwagen die heimischen Abgasnormen erfüllen (Norm Euro 4).

Bei Abholung des Neuwagens ist vom Käufer ein Verschrottungsnachweis vorzulegen. Seitens des Autohändlers kann dann beim Finanzamt die Auszahlung der Prämie auf das Konto des Käufers beantragt werden. Die Kosten für die Prämie teilen sich je zur Hälfte der Bund und der Autohandel. In Frage kommen österreichweit rd. 1,1 Millionen PKW (insgesamt wird mit rund 30.000 Prämienauszahlungen gerechnet). Im Vergleich zu Deutschland fällt die Schrottprämie allerdings geringer aus. So erhalten unsere Nachbarn eine Prämie von 2.500 € bereits für neun Jahre alte Fahrzeuge!

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.