DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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VwGH bestätigt die Zumutbarkeit der Benützung von Park & Ride
Neben dem Verkehrsabsetzbetrag sieht der Gesetzgeber für Arbeitnehmer hinsichtlich der Kosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte das kleine bzw. das große Pendlerpauschale vor. Voraussetzung für das kleine Pendlerpauschale, welches nach der Wegstrecke gestaffelt ist (vgl. für die neuen Werte Klienten-Info Juli 08), ist bei Zumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels eine Fahrtstrecke von mehr als 20 km. Ist die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich bzw. nicht zumutbar und beträgt die Strecke mindestens 2 km, so steht wiederum nach der Entfernung gestaffelt das große Pendlerpauschale zu.
Das Merkmal der Unzumutbarkeit ist im Gesetz nicht definiert, wird aber in den LStR 2002 z.B. bei der Überschreitung folgender Wegzeiten (einfache Wegstrecke) angenommen: unter 20 km: 1,5 Stunden; ab 20 km: 2 Stunden und ab 40 km: 2,5 Stunden. Der VwGH hat nunmehr klargestellt (Entscheidung vom 28.10.2007, GZ 2006/15/0319), dass bei der Ermittlung, ob das große bzw. das kleine Pendlerpauschale anzuwenden ist, auch die Benutzung von Park & Ride als Kombination zwischen PKW und öffentlichen Verkehrsmitteln miteinzubeziehen ist. Durch diesen Umstand kann es passieren, dass durch Park & Ride die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar ist und somit nur das kleine anstelle des großen Pendlerpauschales abgegolten wird. Das Ergebnis der Park & Ride Variante ist selbst dann anzuerkennen, wenn die Fahrtdauer länger als bei ausschließlicher Benutzung des PKW ist und sich trotzdem im Rahmen der Zumutbarkeit bewegt. Ebenso ist unbeachtlich, dass durch die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und PKW unter Umständen höhere Kosten als bei der ausschließlichen Benutzung des PKW anfallen. Da die Kosten durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten werden, kommt es auf die konkreten Ausgaben zur Erreichung der Arbeitsstätte nämlich nicht an.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.