+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Steuerreform 2009 wird Steuersenkung bringen!

Januar 2009
Kategorien: Klienten-Info

In der Regierung bereits paktiert ist die Einführung einer Steuerreform rückwirkend zum 1.1.2009. Diese soll insbesondere eine Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie zusätzliche Entlastungen für Familien mit Kindern bringen. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung geplant. Folgende wesentliche Entlastungen sind dabei vorgesehen:

  • Steuerfreistellung von Einkommen bis 11.000 € pro Jahr (bisher 10.000 €).
  • Senkung Steuersatz auf Einkommensteile zwischen 11.000 € und 25.000 € auf 36,5% (bisher 38,33% ab 10.000 €).
  • Senkung Steuersatz auf Einkommensteile zwischen 25.000 € und 60.000 € auf 43,124% (bisher 43,596% zwischen 25.000 und 51.000 €).
  • Spitzensteuersatz von 50% erst ab 60.000 € (bisher 51.000 €).

Die daraus resultierenden jährlichen Steuerentlastungen betragen etwa zwischen € 155 bei einem Brutto-Monatseinkommen von rd. 1.100 € und 1.350 € bei einem Brutto-Monatseinkommen von rd. 5.800 €.

Für Familien mit Kindern wird der monatlich mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag von 610 € auf 700 € jährlich erhöht. Darüber hinaus wird ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Kind und Jahr (maximale Steuerersparnis somit 110 € pro Kind und Jahr) eingeführt. Auch Kosten der Kinderbetreuung sollen steuerlich absetzbar werden. Geplant ist hier, dass Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Zuschüsse von Arbeitgebern für die Betreuung von Kindern können bis zu 500 € pro Kind und Jahr steuerfrei an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden.

Zur Konjunkturbelebung sollen für die Jahre 2009 und 2010 für bewegliche Wirtschaftsgüter vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. Investitionen zur thermischen Sanierung sollen ebenfalls gefördert werden. Schließlich ist noch geplant, ab 2010 den Freibetrag für investierte Gewinne von 10% auf 13% anzuheben und auch für Bilanzierer zu öffnen. Bei Jahresgewinnen bis zu 30.000 € soll zur Geltendmachung des Freibetrages sogar keine Investition mehr erforderlich sein. Im Gegenzug soll die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gestrichen werden.

Die Maßnahmen sollen im Frühjahr 2009 im Parlament beschlossen werden und – wie bereits erwähnt – zum 1.1.2009 rückwirkend in Kraft treten.

Bild: © John Hurst - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.