DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben – Topfsonderausgaben
Durch Vorziehen von Sonderausgaben lässt sich das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Zu beachten ist, dass die Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher max. 7.300 € als "Topfsonderausgaben" geltend machen. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten Ausgaben wirken sich nur mit einem Viertel steuermindernd aus. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 36.400 € und 50.900 € reduziert sich der absetzbare Betrag überdies gleichmäßig auf null.
Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig
Dazu zählen der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsaugaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen.
Höchstbetrag ohne Einschleifregel
Kirchenbeiträge bis zu 100 € und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis zu 10% der Vorjahreseinkünfte.
Außergewöhnliche Belastungen
Damit der Selbstbehalt überstiegen wird, kann es sinnvoll sein, Zahlungen noch in das Jahr 2008 vorzuziehen (z.B. für Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades). Unterhaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Unterhaltsberechtigten selbst außergew. Belastungen darstellen würden. Bei Katastrophenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der Topfsonderausgaben als auch der außergew. Belastung mitbestimmend.
Zukunftsvorsorge – Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Die 2008 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 2.165 € p.a. führt zu einer staatlichen Prämie von 9,5%. Beim Bausparen gilt für 2008 eine staatliche Prämie von 4% bis zu einem Einzahlungsbetrag von 1.000 €. Ebenso sind Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betrieblichen Kollektivversicherung bzw. freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung im Höchstausmaß von 1.000 € mit 9,5% begünstigt.
Abzugsfähigkeit von Spenden an bestimmte Organisationen
An bestimme Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10% des Vorjahreseinkommens geltend gemacht werden.
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.