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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten


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Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten

November 2008

Umschulungskosten können Ausbildungs- und Fortbildungskosten vergleichbar als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Den Lohnsteuerrichtlinien sowie den uneinheitlichen UFS-Entscheidungen folgend, gelten als wesentliche Voraussetzungen, dass schon eine berufliche Tätigkeit bestanden hat und dass die Umschulung so umfassend ist, dass eine vom bisherigen Beruf verschiedene Tätigkeit ausgeübt werden kann. Der UFS hat in diesem Zusammenhang klargestellt (UFS vom 25.6.08, RV/0044-S/08), dass die Umschulung nicht auf die Ausübung einer neuen Haupttätigkeit abzielen muss, sondern dass auch Nebentätigkeiten als Grund anerkannt werden. Bedeutend ist, dass die Absicht der tatsächlichen Ausübung einer anderen Tätigkeit klar zum Ausdruck kommt. Merkmale hierfür sind beispielsweise, ob das angestrebte Zeitverhältnis (z.B. 50:50) zwischen bisheriger und neuer Tätigkeit tatsächlich umgesetzt wird, wie viel Zeit zwischen Abschluss der Umschulung und Aufnahme der Tätigkeit vergeht und ob entsprechende Maßnahmen wie z.B. etwa Werbeaktivitäten für die neue Tätigkeit gesetzt werden. Gleichsam objektive Gründe für eine Umschulung sieht die Finanzverwaltung als erfüllt, wenn der Steuerpflichtige arbeitslos ist, die weitere Einkunftserzielung im bisherigen Beruf gefährdet ist oder die Verdienstmöglichkeit durch die Umschulung verbessert wird. Umschulungsmaßnahmen, welche aus öffentlichen Mitteln (AMS) oder von Arbeitsstiftungen gefördert werden, sind immer abzugsfähig.

Können die Umschulungskosten in den jeweiligen Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden, ergeben sich keine rückwirkenden Änderungen, wenn im Endeffekt die neue Tätigkeit nicht ausgeübt wird weil z.B. kein Arbeitsplatz gefunden wird. Die Anerkennung im jeweiligen Veranlagungszeitraum durch die Finanzverwaltung ist zumeist nicht möglich, wenn die angestrebte Betätigung steuerliche Liebhaberei darstellt bzw. wenn sich die Umschulung auch zur Befriedigung privater Interessen eignet – dies führt insbesondere bei Ausbildungen im Gesundheitsbereich (z.B. Kinesiologie, Qui-Gong) oftmals zu Problemen.

Bild: © Martin Green - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.