DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Sportlerpauschalierungsverordnung - Steuerzuckerl für "unsere" Sportler
Selbständig tätige Sportler, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, können ihre Einkünfte pauschal ermitteln, wenn ihre Auftritte im Rahmen von Sportveranstaltungen im Ausland im Verhältnis zu den Auftritten im Inland überwiegen.
Wer als Sportler gilt, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, ist nicht entscheidend. Artisten, Schauspieler und Trainer gelten jedenfalls nicht als Sportler, da die Erbringung einer sportlichen Tätigkeit nicht den materiellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darstellt.
Ob die Auftritte im Inland oder im Ausland überwiegen, wird anhand der Kalendertage ermittelt, die der Sportler tatsächlich bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen verbringt. Trainingszeiten als Vorbereitung auf konkrete Wettkämpfe sind bei diesem Vergleich - im Gegensatz zu Trainingslagern ohne Verbindung mit einer Sportveranstaltung - zu berücksichtigen.
Die pauschale Einkünfteermittlung betrifft alle Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler. Diese Einkünfte umfassen u.a. Start- und Preisgelder, Prämien, Zuflüsse aus Werbeverträgen bis zur Beendigung der aktiven Karriere und Versicherungsleistungen aufgrund von Sportverletzungen (ausgenommen Schmerzengeld).
Wird die Pauschalierung in Anspruch genommen, ist in Österreich nur ein Drittel der Einkünfte zu versteuern. Die restlichen zwei Drittel der Einkünfte, die in Kennzahl 440 der Einkommensteuererklärung anzugeben sind, sind hingegen nur für die Ermittlung des Steuersatzes relevant (Progressionsvorbehalt). Im Ausland einbehaltene Abzugssteuern können in Österreich nicht angerechnet werden.
Die Inanspruchnahme der Sportlerpauschalierung schließt, wie wir in der Ausgabe im August 2008 berichtet haben, die Geltendmachung des Freibetrags für investierte Gewinne nicht aus. Ein Drittel der unter Berücksichtigung des Freibetrags ermittelten Einkünfte ist in diesem Fall in Österreich zu versteuern. Zwei Drittel des Freibetrags reduzieren jenen Betrag, der progressionserhöhend zu berücksichtigen ist.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.