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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuern

  • Buchhaltung
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Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Keine Abzugsfähigkeit von Diversionszahlungen

September 2008
Kategorien: Klienten-Info

Der Arztberuf ist zweifelsohne sehr verantwortungsvoll und leider auch zunehmend risikoreicher. Denn nicht immer herrscht im Nachhinein Einigkeit über die Richtigkeit der gewählten Behandlung sowie deren ordnungsgemäße Ausführung. Manchmal kommt es daher zu Schadenersatzklagen und mitunter droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung). Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen - insbesondere kein schweres Verschulden - gegen Zahlung eines Geldbetrages zugunsten des Bundes (Diversionszahlung nach § 90c StPO) vermieden werden.

Im Gegensatz zu den Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses, sind Aufwendungen eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nur dann abzugsfähig, wenn es nicht zu einem rechtskräftigen Schuldspruch kommt oder wenn nur ein geringes Verschulden des Steuerpflichtigen vorliegt. Diversionszahlungen, die durch das persönliche (Fehl)Verhalten ausgelöst werden und als Geldbuße dienen (UFS vom 15.1.2008, GZ RV/0977-W/06), sind dagegen steuerlich nicht abzugsfähig, da sie im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung stehen und nicht zur Erhaltung der Einnahmen dienen. Auch die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung ist aufgrund der fehlenden Zwangsläufigkeit ausgeschlossen. Zumindest sind aber im Gegensatz zu den Prozesskosten für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Strafverfahren die Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Diversion nach aktueller Verwaltungspraxis abzugsfähig.

Betrifft die Strafzahlung einen Arbeitnehmer und erfolgt ein Ersatz durch den Arbeitgeber, so liegt ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dies gilt sogar dann, wenn die Bestrafung ohne Verschulden des Arbeitnehmers oder überhaupt zu Unrecht erfolgt, da die Verbindlichkeit aus der Bestrafung den Arbeitnehmer und nicht den Arbeitgeber trifft.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.