DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Kein Halbsteuersatz bei Veräußerung nach Einstellung der Erwerbstätigkeit
Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebes oder der Abschichtung eines Mitunternehmeranteils sind u.a. dann begünstigt (halber Durchschnittssteuersatz), wenn der Betrieb mehr als sieben Jahre bestanden hat und wegen der Einstellung der Erwerbstätigkeit veräußert wird. Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige auch das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. gestorben oder erwerbsunfähig sein. Unlängst hat der VwGH (4.6.2008, 2003/13/077) entschieden, dass die Veräußerung einer kapitalistischen (d.h. kein Mitwirken im Betrieb) atypisch stillen Beteiligung mehrere Jahre nach Einstellung der unselbständig ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht unter die begünstige Halbsatzbesteuerung fällt, weil durch die Veräußerung keine Erwerbstätigkeit eingestellt wurde. Anzumerken ist, dass die Geltendmachung anderer Begünstigungen (Freibetrag oder Verteilung auf drei Jahre) davon nicht berührt wird.
Ausdrücklich offen gelassen hat der VwGH, ob der Gewinn aus der Veräußerung einer bloß „kapitalistischen“ Beteiligung in zeitlicher Verbindung mit der Einstellung einer anderen Erwerbstätigkeit (dazu zählen auch die unselbständige Erwerbstätigkeit oder eine andere selbständige Betätigung) dem Hälftesteuersatz unterliegen kann. Nach herrschender Verwaltungspraxis (Rz 7321 EStR) ist dies der Fall, wenn die Beteiligung innerhalb eines Sechsmonatszeitraumes nach Beendigung der (anderen) Erwerbstätigkeit veräußert wird.
Bild: © sergign - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.