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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

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  • Umgründung
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  • Steueroptimierung
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Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2008


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Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2008

September 2008

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht tritt erstmals für Jahresabschlüsse zum 31.12.2007 per 30.9.2008 in Kraft und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen?
Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000,-€:
Wahlweise elektronische Form oder Papierform
Kleine GmbH, AG/GmbH & Co KG:
Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt (http://www.justiz.gv.at) sowie XML via FinanzOnline oder PDF via ERV (elektronischer Rechtsverkehr)
Kleine AG, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften:
XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage über ERV; die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren; der Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den vom Abschlussprüfer oder Revisionsverband geprüften und von sämtlichen gesetzlichen Vertretern unterzeichneten Jahresabschluss, nicht auf den übermittelten Datensatz

Neu ist, dass mit 1.7.2008 neben Wirtschaftstreuhändern u.a. auch Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare, vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens den Jahresabschluss einreichen dürfen.

Die Eingabengebühr bei der GmbH beträgt 34 € für die AG 131 €. Bei elektronischer Einbringung des Jahresabschlusses ermäßigt sich die Eingabengebühr um 7 €. Zusätzlich fällt eine Eintragungsgebühr von 41 € an, die bei elektronischer Einreichung entfällt. Die Gesamtgebührenbelastung beträgt bei elektronischer Einreichung 27 € (GmbH) bzw. 124 € (AG).

Wird der Jahresabschluss nicht in der ordnungsgemäßen Form eingereicht, drohen Strafen bis zu 3.600 €. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind bei mehrfacher Verletzung der Offenlegungspflichten Zwangsstrafen bis zu 10.800 € bzw. 21.600 € vorgesehen.

Bild: © ruigsantos - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.