DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
- Reporting
- Budget
- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Neuerungen bei der Lehrlingsförderung
In der Juli-Ausgabe („Jugendbeschäftigungspaket - Änderungen bei neu begonnenen Lehrverhältnissen“) haben wir berichtet, dass die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 € jährlich nur mehr für Lehrverhältnisse geltend gemacht werden kann, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Anstelle dieser Prämie wurden neue Förderungen für Lehrbetriebe eingeführt, die für alle Lehrverhältnisse gelten, die nach dem 27.6.2008 beginnen.
Basisförderung: Die neue Basisförderung wird direkt an das Unternehmen ausbezahlt und ist steuerfrei. Die Förderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt im ersten Lehrjahr drei und im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen. Ab dem dritten Lehrjahr beträgt die Förderung eine Lehrlingsentschädigung. Bei einem halben Lehrjahr reduziert sich auch die Förderung auf die Hälfte.
Blum-Bonus II: Diese Förderung löst den bisherigen Blum-Bonus ab und ist vorerst bis 31.12.2010 befristet. Künftig erhalten Unternehmen für die Einrichtung neuer Lehrstellen eine Prämie von jeweils EUR 2.000 €, sofern das Lehrverhältnis für zumindest ein Jahr aufrecht ist. Als neue Lehrstellen gelten alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung sowie alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden bzw. die nach einer Pause von zumindest drei Jahren wieder Lehrlinge aufnehmen, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings. Pro Lehrberechtigtem können maximal zehn Lehrlinge gefördert werden.
Qualitätsförderung: Betriebe, deren Lehrlinge zur Mitte der Lehrzeit einen Praxistest positiv absolvieren, erhalten eine Förderung von 3.000 € pro Lehrling, sofern u.a. eine Ausbildungsdokumentation geführt wird.
Weiters werden aufgrund der neuen Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder, ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen, Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten sowie Projekte zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarktes gefördert. Alle Förderungen sind bei der Lehrlingsstelle der jeweiligen Landes-Wirtschaftskammer zu beantragen.
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© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.