DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
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- Unternehmensbewertung
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
UFS-Entscheidung führt zu Steuerstundungsvorteil bei privaten Investitionszuschüssen
Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind generell steuerfrei. Gleichzeitig gelten im Fall von öffentlichen Investitionszuschüssen nur die aus anderen Mitteln geleisteten Aufwendungen als steuerliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Im Ergebnis stehen daher der steuerfreien Zuwendung niedrigere steuerliche Abschreibungen in den Folgejahren gegenüber.
Für private Investitionszuschüsse sieht das EStG keine explizite Regelung vor. Die Einkommensteuerrichtlinien bestimmen jedoch in Rz 2161, dass diese Zuschüsse steuerlich als Ertrag auszuweisen sind. Eine Verteilung über die Nutzungsdauer des angeschafften Wirtschaftsgutes hatte nach bisheriger Verwaltungspraxis nicht zu erfolgen.
Der UFS Graz (RV/0125-G/06 vom 28.11.2007) hatte nunmehr über die steuerliche Behandlung eines Investitionszuschusses eines KfZ-Generalimporteurs an einen Autohändler zu entscheiden. Laut UFS ist in diesem Fall dem Maßgeblichkeitsprinzip zu folgen, welches besagt, dass die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auch für die Steuerbilanz anzuwenden sind, sofern keine steuerliche Sondervorschrift besteht. Unternehmensrechtlich sind nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse nach herrschender Praxis über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes zu verteilen. Eine solche Verteilung ist daher auch steuerlich geboten.
Im Ergebnis kommt es aufgrund dieser UFS-Entscheidung zu einem Steuerstundungsvorteil. Private Investitionszuschüsse sind entgegen der Meinung der Finanzverwaltung nicht sofort steuerpflichtig, sondern über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes zu verteilen.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.