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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
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  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
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Steuern

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  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Wenn die Finanz durch Liechtenstein durchschaut

Juni 2008

Die liechtensteinische (Familien)Stiftung ist in letzter Zeit insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftauchen brisanten Datenmaterials in die Schlagzeilen und in das Augenmerk verschiedener europäischer Finanzbehörden geraten. Die grundsätzliche Bedeutung der liechtensteinischen Stiftung für Österreich ist nicht zu unterschätzen, da ca. zwischen 3.000 und 6.000 insoweit Österreichbezug haben, als Stifter oder Begünstigter Österreicher sind bzw. in Österreich belegenes Vermögen involviert ist.

In Österreich können Stiftungen bei der Zuführung von Vermögen in die Stiftung (Eingangsbesteuerung), im Rahmen der laufenden Einkünfteerzielung sowie bei der Zuwendung von Vermögen an die Begünstigten (Ausgangsbesteuerung) besteuert werden. Ob diese Grundsätze auf die liechtensteinische Familienstiftung anzuwenden sind, hängt zum Einen davon ab, ob die Existenz der Stiftung und damit zusammenhängende Vermögenstransaktionen dem heimischen Fiskus überhaupt bekannt sind und zum Anderen davon, wie dieses liechtensteinische eigentümerlose Vermögen einzuordnen ist.

Die Finanzerwaltung hat in einer Information Ende April 2008 erklärt, dass bei vermögensverwaltenden Stiftungen in Liechtenstein die Vermutung besteht, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter erfolgt. Diese sogenannte transparente Stiftung ist anzunehmen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein starker tatsächlicher Einfluss des Stifters gelebt wird - den Geschäftsbetrieb der Stiftung betreffend zeigt sich dies beispielsweise, sofern ein ungehinderter Zugriff des Stifters auf das Vermögen und die Einkünfte möglich ist. Hinweise auf Transparenz bzw. Intransparenz finden sich auch in dem zwischen Stifter und Stiftungsrat bestehenden Mandatsvertrag. „Harte“ Mandatsverträge lassen keinen Spielraum für selbständiges Handeln des Stiftungsrates offen und führen demnach zu Transparenz. „Weiche“ Mandatsverträge rechnen hingegen das Vermögen und die Einkünfte der Stiftung zu, wenn der Stiftungsrat zum selbständigen Handeln befugt ist - beispielsweise wenn durch das Handeln des Stiftungsrats die Interessen des Stifters gewahrt werden, Instruktionen des Stifters aber nicht zeitgerecht eingeholt werden könnten.

Ausgehend von den drei möglichen steuerlichen Anknüpfungspunkten Österreichs (Eingangs-, Ausgangsbesteuerung, laufende Besteuerung) sind Vermögenstransfers an die Stiftung bzw. aus der Stiftung heraus steuerlich regelmäßig unbeachtlich. Da der Stifter oftmals gleichzeitig der Begünstigte ist, kann eine Zuwendung von dem Stifter an die Stiftung bzw. umgekehrt keine Besteuerung auslösen, da das gleiche Steuersubjekt gegeben ist. Es liegt entweder eine unbeachtliche Schenkung an sich selbst oder eine schenkungssteuerlich irrelevante verdeckte Treuhandschaft vor. Durch den mit der Transparenz verbundenen Durchgriff auf den Stifter erlangt Österreich allerdings das Besteuerungsrecht am Steuersubstrat der Stiftung, wodurch die laufenden Einkünfte (großteils Kapitalerträge) bei dem Stifter der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage kann Schwierigkeiten bereiten, da liechtensteinische Stiftungen häufig in „schwarze Investmentfonds“ (Erträge werden weder durch einen steuerlichen Vertreter noch durch den Steuerpflichtigen selbst nachgewiesen) veranlagen und die für die Steuerberechnung erforderlichen Unterlagen nicht verfügbar sind. Dies kann vor allem bei Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der Offenlegung hinterzogener Beträge zu Problemen führen.

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Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.