DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
- Unternehmensberatung
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge
- Liquidation
Aktiv
- Laufende Analyse
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- Interaktive Zusammenarbeit
Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Absetzbarkeit von Umzugskosten - ein Beitrag zur Mobilität
In der heutigen Arbeitswelt werden Mobilität und Flexibilität zunehmend gefordert. Ein Ortswechsel aus beruflichen Gründen ist daher keine Seltenheit mehr und oftmals mit erheblichen Kosten verbunden. Das Lohnsteuerprotokoll 2007 enthält einige Klarstellungen, in welchen Fällen die Umzugskosten (sofern vom Dienstnehmer getragen) steuerlich absetzbare Werbungskosten darstellen. Dabei ist es unerheblich, ob das bisherige Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer beendet wurde. Erforderlich ist allerdings die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes.
Abzugsfähig sind Umzugskosten auch dann wenn ein Arbeitsloser an einen neuen Dienstort übersiedelt, ein Berufsanfänger von den Eltern zum entfernten Dienstort zieht oder die Übersiedlung aus dem Ausland nach Österreich erfolgt. Hingegen ist die Übersiedlung ins Ausland zur Annahme eines neuen Jobs allerdings nicht absetzbar.
Zu den abzugsfähigen Kosten des Umzugs zählen dabei:
- Transport und Packkosten
- Handwerkerkosten zur Demontage der Wohnungsausstattung
- Maklerkosten zur Suche einer neuen Mietwohnung
- Mietkostenweiterzahlung nach Auszug während der Kündigungsfrist für die alte Wohnung
- eigene Fahrtkosten (Kilometergelder!) zur Übersiedlung und vorherigen Wohnungssuche
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung (somit auch Maklerkosten) sind nicht absetzbar. Die Kosten für die vertragsgemäße Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der aufgegebenen Mietwohnung werden von der Finanzverwaltung ebenso nicht anerkannt.
Bild: © gmg9130 - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.