+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Produktverkauf in der Ordination - sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Auswirkungen

März 2008
Kategorien: Klienten-Info

Immer häufiger kommt es vor, dass Ärzte im Rahmen ihrer Ordination neben der Erbringung von medizinischen Leistungen auch ergänzende Produkte zum Verkauf anbieten (z.B. Kontaktlinsen, Schuheinlagen, Nahrungsmittelergänzung, Cremen usw.). Neben gewerberechtlichen (Gewerbeschein für ein Handelsgewerbe) und sozialversicherungsrechtlichen (Versicherungspflicht bei der gewerblichen Wirtschaft) Konsequenzen sind dabei auch die abgabenrechtlichen Folgen zu beachten. Gerade in der Pensionsversicherung kann der günstigere Beitragssatz für gewerbliche Tätigkeiten (15,75%) gegenüber ärztlicher Tätigkeit (20%) sogar zu Vorteilen führen, da der Regelung für gewerbliche Betätigungen der Vorrang eingeräumt wird. Die Gewinne aus der ärztlichen Tätigkeit werden daher nur insoweit mit 20% Pensionsversicherung belastet als nach Ansatz der gewerblichen Einkünfte die Höchstbeitragsgrundlage von jährlich 55.020 € noch nicht ausgeschöpft wurde.

Einkommensteuerrechtlich erzielt der Arzt mit dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei sich hier mit Ausnahme von formalen Unterschieden materiell keine Auswirkungen auf die Steuerbelastung ergeben.

Umsatzsteuerlich ist zu beachten, dass die gewerblichen Leistungen in der Regel dem 20%igen Normalsteuersatz unterliegen. Im Gegenzug besteht aber auch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Bei Leistungen, die weder der umsatzsteuerbefreiten ärztlichen Tätigkeit noch dem Gewerbebetrieb eindeutig zugeordnet werden, ist eine aliquote Aufteilung der Vorsteuern (z.B. auf Basis des Verhältnisses der Umsatzerlöse aus den einzelnen Tätigkeiten) möglich.

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.