DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuern
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Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld
Ab 1.1.2008 bestehen folgende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Höhe und Bezugsdauer, wobei die längere Bezugsdauer für den Fall gilt, dass beide Elternteile die Leistung in Anspruch nehmen:
- € 14,53 pro Tag (€ 436 / Monat) bis zur Vollendung des 30./36. Lebensmonats des Kindes.
Gesamt: € 13.080 (€ 15.696) oder - € 20,80 pro Tag (€ 624 / Monat) bis zur Vollendung des 20./24. Lebensmonats.
Gesamt: € 12.480 (€ 14.976) oder - € 26,60 pro Tag (€ 800 / Monat) bis zur Vollendung des 15./18 Lebensmonats.
Gesamt: € 12.000 (€ 14.400).
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ist ab dem 25. (bisher 21.) bzw. 17. bzw. 13. Lebensmonat des Kindes (je nach gewählter Bezugsdauer) von den gem. § 7 KBGG vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen abhängig. Werden diese Untersuchungen nicht durchgeführt bzw. nicht nachgewiesen, reduzieren sich die Beträge ab dem 25./17./13. Lebensmonat.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50% des Grundanspruchs.
Die Neuregelung gilt grundsätzlich für Geburten ab 1.1.2008. Für Geburten vor 2008 kann jedoch trotz bereits erfolgter Antragsstellung und Bezug des Kinderbetreuungsgeldes bis spätestens 30.6.2008 eine Umstellung auf Kurzleistung beantragt werden.
Die Zuverdienstgrenze wird von derzeit € 14.600 auf € 16.200 erhöht und gilt auch für den (rückzahlbaren) Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von € 6,06 / Tag (Die Grenze hierfür lag bisher bei € 5.200).
Anders als bisher ist bei einer Überschreitung der Grenze nicht das gesamte Kinderbetreuungsgeld, sondern nur der die Grenze überschreitende Betrag zurückzuzahlen. Zum Zuverdienst zählen alle steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 2 Abs. 2 EStG (auch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe). Das 13. und 14. Gehalt werden durch einen Zuschlag von 30 % zum monatlichen Einkommen berücksichtigt.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.