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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Neues zum Kilometergeld und dem Sachbezug

Februar 2002
Kategorien: Klienten-Info

Bisher konnten steuerfreie Kilometergelder nur bei Verwendung eines eigenen KFZ oder eines „eigenen“ Leasing-KFZ beansprucht werden.

Neu laut Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 Rz 372:
Kilometergelder können auch für fremde KFZ entweder als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden oder stellen lohnsteuerfreie Leistungen des Arbeitgebers dar.

Laut Reisegebührenvorschrift betragen die neuen Euro-Kilometergelder:

 
Euro
ATS (bisher)
PKW und Kombi
0,356
4,90
Zuschlag bei dienstlicher Mitbeförderung je Person
0,043
0,59
Motorrad bis 250 ccm
0,113
1,56
Motorrad über 250 ccm
0,201
2,76
Fahrrad bis 5 km
0,233
3,20
Fahrrad ab 5 km
0,465
6,40

Keine Änderung ergibt sich hinsichtlich der Jahreskilometeranzahl.
Während es bei den lohnsteuerfreien Leistungen keine Begrenzung gibt, bleibt es bei der Geltendmachung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten bei der Höchstgrenze von 30.000 Kilometern pro Jahr.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass auf Grund der Lohnsteuerrichtlinien ab 2002 die Auszahlung des steuerfreien Kilometergeldes an den Arbeitnehmer auf EUR 0,36 pro Kilometer aufgerundet werden kann. Auch die anderen Beträge können gerundet werden. Diese Rundung gilt allerdings nicht für Werbungskosten und Betriebsausgaben (BMF v. 29. November 2001).

Fahrtenbuch
Bis zum Erk. des VwGH vom 7. August 2001, 97/14/0175 war zum Nachweis der gefahrenen Kilometer die Führung eines Fahrtenbuches unbedingt erforderlich. Da § 166 BAO aber keine Beschränkung von Beweismittel kennt, stellt der VwGH auf den „Lebenssachverhalt“, der sich tatsächlich ereignet hat, ab. Damit kommt auch dem Inhalt der Erklärung von Dienstnehmern Bedeutung zu, insbesondere im Bezug auf die Höhe des Sachbezuges bei der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges. Die Behörde hat unter Berücksichtigung des Einzelfalles in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist. Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch erleichtert aber jedenfalls die Beweisführung.

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.