DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Steuern
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Neue Kennzeichnungspflichten nach Unternehmensgesetzbuch
Mit Inkrafttreten des UGB Anfang 2007 haben sich auch die Kennzeichnungspflichten geändert: Der Adressatenkreis wurde auf sämtliche im Firmenbuch eingetragene Unternehmer (Kapitalgesellschaften, eingetragen Einzelunternehmer, OG, KG und Genossenschaften) erweitert und bezieht sich nicht nur auf Geschäftsbriefe und Bestellscheine sondern auch auf Websites und E-Mails (Signatur). Während die Kennzeichnungspflichten nach UGB für E-Mails bereits seit 1. Jänner 2007 gelten, betreffen jene bzgl. Websites zunächst nur Kapitalgesellschaften; für alle sonstigen ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen ist bis 1. Jänner 2010 eine Übergangsfrist vorgesehen. Sie können vorgedruckte Geschäftsbriefe und Bestellscheine bis Ende 2009 aufbrauchen.
- Folgende Pflichtangaben sind anzuführen:
- Firma
- Rechtsform
- Sitz
- Firmenbuchnummer
- Firmenbuchgericht
- gegebenenfalls Hinweis, dass sich der Unternehmer in Liquidation befindet
- Ins Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer haben zusätzlich zur Firma ihren Namen anzuführen, falls sich diese voneinander unterscheiden. Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer müssen neben den genannten Angaben zur Hauptniederlassung zusätzlich Firma, Firmenbuchnummer und -gericht der Zweigniederlassung angeben. Bei einer OG oder KG, bei der keine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter ist, sind die genannten Angaben beider Gesellschaften zu machen - im Fall einer GmbH & Co KG somit für die GmbH als auch für die KG.
- Werden bei einer Kapitalgesellschaft auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und Webseiten freiwillige Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so muss der Gesamtbetrag einer gegebenenfalls ausstehenden Einlage angeführt werden. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Mitteilungen und Berichte, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden (z.B. Lieferscheine, Rechnungen).
Wer als Unternehmer diesen Verpflichtungen beharrlich nicht nachkommt, droht eine Zwangsstrafe bis zu € 7.260,-.
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.