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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Kostendeckung bei Freizeitunfällen

Juni 2007
Kategorien: Klienten-Info

:: Rechtsgrundlagen

- Unfallversicherung (AUVA)
Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen gewährt.

- Krankenversicherung (GKK)
Bei der Heilbehandlung wird grundsätzlich nicht zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen unterschieden.

:: Kostentragung

- Transport
Bei Bergunfällen zahlt die Krankenkasse jedenfalls nicht die Bergungs- und Beförderungskosten ins Tal (z.B. mit Akja, Schi-Doo etc.). Sehr wohl wird aber der Krankentransport mit dem Rettungswagen in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen. Hubschrauberkosten werden von der Kasse nur im Falle akuter Lebensgefahr, bzw. wenn der Flugtransport auch bei einem Unfall im Tal notwendig gewesen wäre, bezahlt. Die Kosten des Heimtransportes vom Urlaubsort zum Wohnort übernimmt die Kasse nicht.

- Heilungskosten
Der Krankenhausaufenthalt, die ärztliche Hilfeleistung und Versorgung mit Heilbehelfen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um Vertragseinrichtungen der Krankenversicherungsträger handelt. Bei Inanspruchnahme von Nichtvertragseinrichtungen leistet die Kasse nur eine Kostenerstattung von 80% des Vertragstarifes.

:: Vorsorgemaßnahmen

Zur Abdeckung der weder von der AUVA noch der GKK übernommen Kosten ist der Abschluss einer privaten Versicherung zu empfehlen. Hiefür bietet sich eine Unfallversicherung, die Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein, Beiträge an die Bergrettung etc. an. Die e-card im Reisegepäck ist eine Selbstverständlichkeit.

Bild: © a_korn - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.