DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
- Investitionsentscheidungen
- Finanzierungsentscheidungen
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Aktiv
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Steuern
- Buchhaltung
- Lohn-Gehaltsverrechnung
- Jahresabschluss
- Rechtsformgestaltung
- Umgründung
- Internationale Steuerberatung
- Steueroptimierung
- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Nachversteuerung von geltend gemachten Sonderausgaben bei Verpfändung von Lebensversicherungen
Eine Nachversteuerung der als Sonderausgaben geltend gemachten Prämien mit 30% tritt ein, wenn innerhalb von zehn Jahren seit Vertragsabschluss, eine Vorauszahlung oder Verpfändung der Ansprüche erfolgt. Um dies zu vermeiden, wird in der Regel stattdessen steuerschonend eine Vinkulierung der Versicherungssumme zu Gunsten des Gläubigers vereinbart. Allerdings kann eine einmal vereinbarte Verpfändung (die vom Versicherungsunternehmen an das Finanzamt gemeldet werden muss) nachträglich nicht in eine Vinkulierung mit steuerlicher Wirkung rückgängig gemacht werden.
Eine Nachversteuerung unterbleibt ferner, wenn die Ansprüche aus einer kurzen Ablebensversicherung (z.B. reine Risikovorsorge zwecks Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit) abgetreten oder verpfändet werden oder der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass die Verpfändung infolge einer wirtschaftlichen Notlage (zwangsweise Abdeckung von außergewöhnlichen Belastungen - strenger Maßstab!) erfolgt ist. Die Prämienzahlungen ab dem Wegfall der Verpfändung im nachfolgenden Jahr sind jedoch wieder sonderausgabenbegünstigt. (UFS 30.5.2006, Rz 606ff LStRL).
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Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.