DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
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Der Dienstreisebegriff vor der gesetzlichen Neudefinition
Wie bereits wiederholt in der Klienten-Info (9.2005, 4 und 8.2006) zu den unterschiedlichen steuerlichen Reisebegriffen dargestellt, ist nun aufgrund des VfGH v. 22.6.2006, G 147/05 der Gesetzgeber gefordert, den Dienstreisebegriff verfassungskonform zu gestalten. Dessen Erweiterung auf lohngestaltende Vorschriften wurde nämlich mit Wirkung ab 31. Dezember 2007 aufgehoben. Der Gesetzgeber ist nunmehr gefordert eine Reisekostenregelung zu schaffen, die für alle Steuerpflichtigen gleiches Recht bringt, was derzeit leider noch in weiteren Fällen nicht zutrifft, wie aus folgenden Beispielen ersichtlich ist:
- Mindestentfernung: Während bei Berufs- und Geschäftsreisen eine Mindestentfernung (25 Km) erforderlich ist, reicht bei der Dienstreise das Verlassen des Dienstortes aus (Reise um die Ecke genügt!)
- Reisedauer: Bei der Geschäftsreise kann der Selbständige das Taggeld nur geltend machen, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Bei der Dienstreise erfolgt davon unabhängig die Aliquotierung nach Stunden.
- Mittelpunkt der Tätigkeit: Während bei Dienst- und Berufsreisen ein "neuer" Mittelpunkt (bei Einsatzdauer über eine Woche) entsteht, sind bei Geschäftsreisen mehrere Mittelpunkte möglich.
- 30.000 Km-Grenze: Diese gilt für Berufs- und Geschäftsreisen, während der Fiskus - entgegen der VwGH-Rechtsprechung - die Überschreitung bei Dienstreisen toleriert.
- Bildungsreise: Bei einer Mindestentfernung von 25 Km bis 5 Tage sind pauschale Tages- und Nächtigungsgelder steuerfrei. Bei Abrechnung der Nächtigung nach Beleg können max. € 81,45 im Inland verrechnet werden.
- Vereinstätigkeiten: Die Reisekostenersätze für Funktionäre sind in den Vereinsrichtlinien - abweichend vom EStG - geregelt. Nächtigungsgelder sind z.B. nicht vorgesehen, dafür sogenannte Reisekostenausgleiche. Für Dienstnehmer gelten ab 2006 - was für 2 Jahre davor nicht der Fall war - wieder die Bestimmungen des EStG, wobei aber kein Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, wenn die Reise über eine Woche dauert. Der Sportler als Dienstnehmer, befindet sich daher immer auf Dienstreise, auch wenn er jeden Tag am gleichen Platz trainiert und genießt die steuerfreien Diäten.
Abschließend sei daher die Hoffnung ausgesprochen, dass es dem Gesetzgeber gelingt die unterschiedlichen steuerlichen Reisekostenbegriffe möglichst zu vereinheitlichen, divergierende Interessen unter einen Hut zu bringen, sowie Verwaltungsvereinfachung und gleiches Recht für alle zu schaffen.
Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.