DI VALENTINO Steuerberatung GmbH
Ihr Steuerberater in Innsbruck
Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.
Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.
Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.
Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.
Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.
Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.
Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.
Unternehmen
- Unternehmensgründung
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Steuern
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- Vertretung vor Abgabenbehörden
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
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Kostenersätze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
:: Sozialversicherungsrecht
Gem. § 49 Abs. 3 Z 20 ASVG ist der Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sozialversicherungsfrei.
Die Höhe dieser Beträge ist lt. Info der NÖ GKK wie folgt zu ermitteln:
- Bei tatsächlicher Benutzung des Massenbeförderungsmittels sind es die Kosten der Jahres- oder Monatskarte.
- Wird kein Massenbeförderungsmittel benutzt, obwohl es eines gibt, sind die Kosten bei der ÖBB, Post etc. zu erfragen.
- Verkehrt kein Massenbeförderungsmittel, oder ist dieses nicht zumutbar, kann ein Fixbetrag von € 0,09 pro Straßenkilometer herangezogen werden.
Sonderfälle:
- Der Dienstnehmer erwirbt eine Monatskarte, der Dienstgeber ersetzt aber nur die billigere Jahreskarte. Für die Beitragsfreiheit kommt es darauf an, welche Kosten dem Dienstnehmer tatsächlich erwachsen und in welcher Höhe sie vom Dienstgeber tatsächlich ersetzt werden (lt. Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag etc.). Wird aus arbeitsrechtlichen Gründen nur die kostengünstigere Jahreskarte ersetzt, ist nur diese beitragsfrei.
- Fahrtkostenvergütungen, die über die tatsächlichen Kosten hinausgehen, sind beitragspflichtig. Schafft sich der Dienstnehmer z.B. eine Jahreskarte mit Aufzahlung für zusätzliche private Stadtfahrten (Netzkarte) an, sind die vom Dienstgeber übernommenen Zusatzkosten beitragspflichtig.
Dokumentationspflicht: Die tatsächlichen Fahrtkosten sind durch Aufbewahrung von den Belegen (Jahres- oder Monatskarten) nachzuweisen.
:: Steuerrecht
Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind mit dem im Tarif verankerten Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale ausnahmslos die Fahrtkosten einschließlich der Garagierungskosten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Kostenersätze für Massenbeförderungsmittel (gleichgültig ob beitragsfrei oder -pflichtig) unterliegen der LSt, DB/DZ und KommSt.
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
© DI VALENTINO Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
Klienten-Jahresinfo
Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.