+43 512 560589 office@divalentino.at

DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschließlich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.divalentino.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Signifikante rechtswirksame EURO-Werte ab 1. Jänner 2002


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Signifikante rechtswirksame EURO-Werte ab 1. Jänner 2002

Januar 2002

Einkommenssteuer
   
EUR
ATS
Pendlerpauschale
  bis 20 km
210,–
2.880,–
  bis 40 km
840,–
11.520,–
  bis 60 km
1.470,–
20.160,–
  über 60 km
2.100,–
28.800,–
   
Werbungskostenpauschale
132,–
1.800,–
   
Sonderausgaben:
  Pauschale
60,–
819,–
  Topf-Sonderausgaben
2.920,–
40.000,–
  Erhöhung (mind. 3 Kinder)
1.460,–
20.000,–
  Einschleifregelung ab
36.400,–
500.000,–
  Entfall der Sonderausgaben ab
50.900,–
700.000,–
   
Lohnsteuerfreie Leistungen
  Tagesgeld - Inland
26,40
360,–
  Nächtigungsgeld - Inland
15,–
200,–
  Kilometergeld - LStR ab 2002
0,36
4,90
  Essensbonus - Gaststätte
4,40
60,–
  Essensbonus - Lebensmittel
1,10
15,–
  Sachzuwendungen p.a.
186,–
2.550,–
  Betriebsveranstaltung p.a.
365,–
5.000,–
  Zukunftsvorsorge p.a.
300,–
4.000,–
  Zuwendungen von Privatstiftung p.a.
1.460,–
20.000,–
   
Freigrenze bei Spekulationsgeschäften
440,–
6.000,–
   
Steuerabsetzbeträge:
  Alleinverdiener/Alleinerzieher
364,–
5.000,–
  Arbeitnehmer/Grenzgänger
54,–
750,–
  Verkehrsabsetzbetrag
291,–
4.000,–
  Pensionistenabsetzbeitrag
400,–
5.500,–
   
Lehrlingsfreibetrag
1.460,–
20.000,–
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter
400,–
5.000,–
   
Veranlagungsfreigrenze
730,–
10.000,–
   
Steuererklärungspflicht
  unbeschränkte Steuerpflicht ab
6.975,–
96.000,–
  beschränkte Steuerpflicht ab
3.630,–
50.000,–
  bei lohnsteuerfreien Bezügen ab
8.720,–
120.000,–
   
Sachbezugswerte für Dienstnehmer
  KFZ Privatnutzung
  – maximal p.a.
510,–
7.000,–
  unter 500 km p.a.
  – maximal p.a.
255,–
3.500,–
  Garage p.m.
14,53
200,–
  Zinsenersparnis DG-Darlehen bis
7.300,–
100.000,–
  Volle freie Station p.m.
196,20
2.700,–
   
Umsatzsteuer
   
EUR
ATS
Entfall der Sondervorauszahlung
750,–
10.000,–
Kleinunternehmerfreibetrag
22.000,–
300.000,–
Keine USt-Erklärung
7.500,–
100.000,–
Kleinbetragsrechnung
150,–
2.000,–
Grenze für Istbesteuerung
110.000,–
1,5 Mio
Erwerbsschwelle
11.000,–
150.000,–
Lieferschwelle
100.000,–
1,4 Mio
   
Bundesabgabenordnung
   
EUR
ATS
Buchführungsgrenzen
  allgemein
400.000,–
5 Mio
  Lebensmittel und Gemischtwarenhandel
600.000,–
8 Mio
Freigrenzen
  Stundungszinsen
bis Abgabenhöhe
750,–
10.000,–
  Anspruchszinsen bis
50,–
neu
Zwangsstrafe
2.180,–
30.000,–
Ordnungsstrafe
145,–
2.000,–
Mutwillensstrafe
363,–
5.000,–
   
KFZ-Steuer pro Monat
   
EUR
ATS
Krafträder je m3 Hubraum
0,0242
0,33
andere KFZ
  bis 3,5 t je KW abzüglich 24 KW
0,60
8,30
  – mindestens
6,–
83,–
  – höchstens
66,–
910,–
  mehr als 3,5 t je t
*)8,5
70,–
  – mindestens
*)73,–
600,–
  – höchstens
*)340,–
2.600,–
  – bei Anhänger – höchstens
*)272,–
2.100,–
  weniger als 12 t je t
5,09
70,–
  – mindestens
43,60
600,–
  12 t bis 18 t je t
5,45
75,–
  über 18 t je t
6,17
85,–
  – höchstens
*)246,80
3.230,–
  – bei Anhänger – höchstens
197,44
2.550,–
Tagessteuersatz für vorübergehend im Inland benützte ausländische KFZ
  Krafträder
1,1
15,–
  PKW und Kombi
2,2
30,–
  andere KFZ
*)13,–
90,–
*) Erhöht bei EURO-Umrechnung
Die Steuersätze gelten bis zur Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut.
   
Straßenbenützungsabgabe
(für schwere Lastfahrzeuge)
EUR
ATS
   
pro Kalendertag
8,–
110,–
pro Kalenderwoche
  bis 3 Achsen
  – ohne EURO-Einstufung
32,–
440,–
  – EURO I
29,–
400,–
  – EURO II
26,–
358,–
       
  bis 4 Achsen oder mehr
  – ohne EURO-Einstufung
50,–
688,–
  – EURO I
45,–
620,–
  – EURO II
41,–
564,–
pro Kalendermonat
  bis 3 Achsen
  – ohne EURO-Einstufung
96,–
1.320,–
  – EURO I
85,–
1.168,–
  – EURO II
75,–
1.032,–
   
  bis 4 Achsen oder mehr
  – ohne EURO-Einstufung
155,–
2.132,–
  – EURO I
140,–
1.926,–
  – EURO II
125,–
1.720,–
   
Zusatzabgabe pro Tag
4,50
62,–
   
Finanzstrafgesetz
   
EUR
ATS
Gerichtszuständigkeit bei Vorsatz
  strafbestimmender Wertbetrag
75.000,–
1 Mio
  bei Schmuggel, Hinterziehung von Eingangsabgaben
und Abgabenhehlerei
37.500,–
500.000,–
Geldstrafen
  Finanzordnungswidrigkeit
bis zu
3.625,–
50.000,–
  Verletzung der Verschluss-sicherheit
bei Vorsatz bis zu
14.500,–
200.000.–
  bei Fahrlässigkeit bis zu
3.625,–
50.000,–
  Unrichtiger Präferenz-nachweis
bei Vorsatz bis zu
29.000,–
400.000,–
  bei Fahrlässigkeit bis zu
2.900,–
40.000,–
  selbstverschuldete Berauschung
1.450,–
20.000,–
  Ordnungsstrafe
145,–
2.000,–
   
Größenklassen – Kapitalgesellschaften
   
EUR
ATS
Kleine
  Bilanzsumme bis
3,125 Mio
43 Mio
  Umsatz bis
6,250 Mio
86 Mio
  Arbeitnehmer bis
50
Mittelgroße
  Bilanzsumme bis
12,5 Mio
172 Mio
  Umsatz bis
25 Mio
344 Mio
  Arbeitnehmer bis
250
   
Kommunalsteuergesetz
 
EUR
ATS
Freibetrag
1.095,–
15.000,–
Freigrenze
1.460,–
20.000,–
       
Ab 1. Jänner 2002 sind diese Beträge auch auf Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten anzuwenden.
       
Gebührengesetz      
Stempelmarken sind aufgelassen!
Vollmachten, Dienstzeugnisse, Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sind gebührenfrei, die Bogengebühr für bestimmte den Verkehrssteuern unterliegende Rechtsgeschäfte entfällt.
       
Sozialversicherung      
(prognostizierte EUR-Beträge)
2002
2001
   
Geringfügigkeitsgrenze p.m.
301,54
4.076,–
Geringfügigkeitsgrenze täglich
23,16
313,–
Höchstbeitragsgrundlage p.m.
3.270,–
44.400,–
Höchstbeitragsgrundlage täglich
109,–
1.480,–
Höchstbeitragsgrundlage Sonder-zahlungen p.A.
6.540,–
88.800,–
       

Bild: © estima - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.