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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
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Steuersparcheckliste 2006 - Teil 4: Für alle Steuerpflichtigen


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Steuersparcheckliste 2006 - Teil 4: Für alle Steuerpflichtigen

Dezember 2006
Kategorien: Klienten-Info

- Sonderausgaben / "Topfsonderausgaben"

Durch das Vorziehen von Sonderausgaben kann das steuerpflichtige Einkommen vermindert werden. In Erinnerung wird gerufen, dass die steuerliche Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von € 2.920,- zuzüglich weiterer € 2.920,- für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer € 1.460,- ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher maximal € 7.300,- als "Topfsonderausgaben" geltend machen. In diese Grenze fallen allerdings auch Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung von jungen Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten Ausgaben wirken sich aber nur mit einem Viertel steuermindernd aus. Bei einem Jahreseinkommen zwischen € 36.400,- und € 50.900,- reduziert sich der absetzbare Betrag überdies gleichmäßig auf null.

  • Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig
    Dazu zählen der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten, sofern sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Auch pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen.
  • Höchstbetrag ohne Einschleifregel
    Kirchenbeiträge bis € 100,- und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis 10% der Vorjahreseinkünfte.

- Außergewöhnliche Belastungen

Damit der Selbstbehalt überstiegen wird, kann es sinnvoll sein, Zahlungen noch in das Jahr 2006 vorzuziehen (z.B. Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades). Unterhaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Unterhaltsberechtigten selbst a.g. Belastungen darstellen würden. Bei Katastrophenschäden entfällt der Selbstbehalt.

- Ausbildungskosten

Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich € 110,- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten können als Betriebs- bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden.

- Zukunftsvorsorge / Bausparen / Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2006 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von € 2066,- pro Jahr führt zu einer staatlichen Prämie von 8,5% und beläuft sich somit auf € 175,61. Beim Bausparen gilt für 2006 eine staatliche Prämie von 3% bis zu einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,-. Alternativ oder ergänzend hierzu sind Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung, zu einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung bzw. einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung im Höchstausmaß von € 1.000,- mit 8,5% prämienbegünstigt.

- Spekulationseinkünfte
Spekulationsgewinne sind mit Verlusten aus derartigen Geschäften im gleichen Jahr ausgleichsfähig. Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr, bei Liegenschaften 10 Jahre. Beispiel: steuerpflichtiger Spekulationsgewinn (über der Freigrenze von € 440,-) wird durch Realisierung des Spekulationsverlustes (z.B. Verkauf der innerhalb der letzten 12 Monate erworbenen und nunmehr im Minus befindlichen Aktien) ausgeglichen. Glaubt man an das Potential der im Minus befindlichen Aktien, können sie durch Nachkauf zum niedrigeren Kurs wieder angeschafft werden.

- Spenden
Die Abzugsfähigkeit von Spenden an bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) ist mit 10% des Vorjahreseinkommen begrenzt. Ohne Berücksichtigung der 10%-Grenze sind Geld- und Sachspenden in Katastrophenfällen als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie mit einem Werbeeffekt verbunden sind.

Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.