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DI VALENTINO Steuerberatung GmbH

Ihr Steuerberater in Innsbruck

Steuerberatung ist für uns mehr als nur das Erstellen eines Jahresabschlusses.

Es ist mehr als nur die Verwaltung von Zahlen und das Ausfüllen von Steuererklärungen.

Steuerberatung ist für uns ein aktives Beraten in allen rechtlichen und unternehmensbezogenen Angelegenheiten. Unser Anliegen ist es, Ihr Unternehmen nicht erst im Nachhinein zu beraten, sondern bereits laufend Ihre unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend ändernde Steuer- und Abgabenrecht ist es für uns von oberster Priorität Ihre Sachverhalte professionell und korrekt zu beurteilen. Dabei sind wir stets bemüht vor allem auch kostengünstige und praktikable Lösungen für Sie zu finden und somit den Erfolg Ihres Unternehmens zu unterstützen.

Als Ihre Steuerberatungskanzlei übernehmen wir für Sie die Führung der laufenden Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsverrechnung, die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse sowie die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Durch Planungs- und Budgetrechnungen sollen Ihre Planwerte laufend mit den tatsächlichen Unternehmensdaten verglichen, Abweichungen eruiert, und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Bei bevorstehenden Investitionen unterstützen wir Sie im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich und erarbeiten für Sie Finanzierungs-, Investitions- und Vergleichsrechnungen.

Unternehmen verändern sich im Laufe der Zeit. Eine einmal gewählte Rechtsform muss nicht für die gesamte Unternehmensdauer die richtige sein. Die Gründe für einen Rechtsformwechsel können vielfältig sein, und reichen von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Änderungen des Unternehmers. Gerne unterstützen wir Sie beim Erkennen von Umstrukturierungsmaßnahmen und bei einer steuerlich günstigen Umsetzung eines Rechtsformwechsels.

Als Ihr Steuerberater stehe ich Ihnen persönlich zur Verfügung.

Unternehmen

  • Unternehmensgründung
  • Investitionsentscheidungen 
  • Finanzierungsentscheidungen
  • Unternehmensberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquidation

Aktiv

  • Laufende Analyse
  • Reporting
  • Budget
  • Interaktive Zusammenarbeit

Steuern

  • Buchhaltung
  • Lohn-Gehaltsverrechnung
  • Jahresabschluss
  • Rechtsformgestaltung
  • Umgründung
  • Internationale Steuerberatung
  • Steueroptimierung
  • Vertretung vor Abgabenbehörden

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Wichtige Termine und Neuerungen 2002


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Wichtige Termine und Neuerungen 2002

Januar 2002

1. Jänner

  • EURO-Einführung: Rechnungswesen nur in EURO
  • Bargeld in EUR und ATS
  • Briefmarken in EUR und ATS bis 30. 6. 2002
  • Abschaffung der Stempelmarken und Freistempelabdrucke
  • E-Commerze-Gesetz
  • zwei zusätzliche Säumniszuschläge im Steuerrecht
  • Nur mehr das Lohnsummenverfahren zulässig für ASVG-Beiträge
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Novelle zu AschG – generelles Rauchverbot in Büros möglich
  • Gewährleistung neu

31. Jänner

  • Papierlohnzettel an Finanzamt (nur mehr im Ausnahmefall)

28. Feber

  • Elektronische Lohnzettel an Finanzamt

1. März

  • EURO ist alleiniges Zahlungsmittel

31. März

  • Ende für kostenlosen Umtausch von Banknoten anderer EURO-Länder
  • Termin für Steuererklärungen 2001

1. April

  • Neuregelung der USt-Besteuerung für ausländische Autobusse

15. Mai

  • Einkommensteuererklärung 2001, wenn lohnsteuerpflichtige Bezüge enthalten sind

30. Juni

  • Ende für steuerfreie Sparbuchschenkung
  • Fallfrist für Erstattung ausländischer Vorsteuern 2001
  • Legung der Betriebskostenabrechnung des Vermieters
  • Antrag auf Freibetragsbescheid 2002 wegen erhöhter Werbungskosten (mindestens
    EUR 872,02 = S 12.000,–)
  • Briefmarken nur mehr in EUR: Letzter Umtauschtag von ATS-Briefmarken in EUR-Briefmarken, daher Freitag, 28. Juni 2002 (kein Bargeld!)

1. Juli

  • Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt und KöSt 2001

30. September

  • Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmer-Pflichtveranlagung für 2001 (Formular L1)
  • Letzte Möglichkeit für Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung 2002 (ESt und KöSt)

31. Dezember

  • Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 1997 läuft ab
  • Antrag auf KEST-Erstattung für das Jahr 1997 läuft ab.

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia

Klienten-Jahresinfo

 

Mit der Klienten-Jahresinfo wollen wir Ihnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform und deren wesentliche Aspekte und die anhaltenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Auswirkungen geben. Weiters informieren wir Sie über sinnvolle Maßnahmen vor Jahresende, um noch rechtzeitig Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darüber hinaus haben wir eine interessante Auswahl an steuerlichen Themen für Sie zusammengestellt.